EU Führerschein - Polizei und Behörden durch EU-Recht handlungsunfähig
(openPR) Wer nach einer Alkoholfahrt ab 1,6 Promille seine Fahrerlaubnis verlor musste bislang ein positives MPU Gutachten vorlegen um den Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt zu bekommen. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EUGH) erneut die Deutschen Behörden durch das Urteil vom 26.06.08 zum rechtsmissbräuchlichen Führerscheinerwerb ermahnte, EU-Führerscheine aus anderen EU-Mitgliedsstaaten anzuerkennen, außer wenn diese in der Sperrfrist oder ohne Wohnsitz erworben wurden darf nun eine Fahrerlaubnis bei einer Verkehrskontrolle nicht mehr eingezogen werden. Inzwischen ist ein Erlass an alle deutschen Polizeidienstellen ergangen, dass auch wenn sich im Zuge des Datenabgleichs herausstellt das der Kontrollierte nach deutschem Recht keinen Führerschein aufgrund der Anordnung zur MPU hätte besitzen dürfen Sie Ihn weiterfahren lassen müssen. http://www.europa-fahrerlaubnis.com/ Somit können bei einer Verkehrskontrolle nur Führerscheindaten für die Fahrerlaubnisbehörde aufgenommen werden. Die Führerscheinstelle kann lediglich frustriert den Vermerk des Besitz der EU-Fahrerlaubnis vornehmen und darauf hoffen dass sich in Zukunft erneute Eignungsmängel ergeben die es rechtfertigen die EU-Fahrerlaubnis in Frage zu stellen.
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Die Firma Mapro informiert umfassend seit dem Jahre 2004 über den Erwerb des EU-Führerscheines in Europa. Dabei wird die Rechtsprechung ebenso wie die Wohnsitzregelung berücksichtigt welche entscheidend für die Bestandskraft eines Führerscheines ist. Die Firma Mapro wird inzwischen von mehren Rechtsanwälten empfohlen, denn nur unter Einhaltung und die Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften und der Gesetze der jeweiligen EU-Länder macht den Führerscheinerwerb möglich. Die Firma behält sich vor unter Berücksichtigung der bekannten Fakten die zum Führerscheinverlust führten mögliche Kunden abzulehnen.
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