(openPR) Den Inhabern einer im Ausland erworbenen EU-Fahrerlaubnis, in der ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Nutzung der Fahrerlaubnis im Bundesgebiet untersagt werden. Die deutschen Behörden des weiteren können die Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis nachträglich zum MPU Test gebeten werden. Wer sich dem gern genannten Idiotentest (medizinisch-psychologischen Untersuchung) verweigert, dem soll das Recht aberkannt werden, den EU-Führerschein in Deutschland zu nutzen. Führerscheine aus den EU-Ländern sind zwar prinzipiell anzuerkennen. Zugleich darf jedoch eine Behörde darauf verweisen das der Europäischen Gerichtshofe mit der Entscheidung des Juni 2008 Urteils, dass EU Führerscheine mit einer deutschen Adresse, nicht akzeptiert werden müssen.
Der Rechtsanwalt Dr. Werner Säftel sagte, deutschlandweit seien bis 8000 Menschen mit derartigen tschechischen Führerscheinen unterwegs. Des weiteren glaubt er nicht, dass Gerichtsentscheidungen das Problem des "Führerschein-Tourismus" lösen könnten. "Die Karawane wird weiter ziehen." http://www.europa-fahrerlaubnis.com/Umschreibung.php
Norbert Sohrweide Fachberater in allen Führerschein und MPU Angelegenheiten meint: Eine tschechische Fahrerlaubnis mit deutschen Wohnsitzeintrag kann innerhalb weniger Tage legalisiert werden. Der Führerscheininhaber stellt in einem anderem EU Mitgliedsland den Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und schon ergibt sich das Recht der Führerscheinumschreibung ohne einen deutschen Wohnsitzeintrag. Eine derartige Praxis wäre gleichfalls EU-konform und würde der 3. Führerscheinrichtinie selbst in der Umsetzung entsprechen.