EU Führerschein - Spielregeln
(openPR) Berlin - Ein EU-Führerschein aus einen anderem EU Land muss in Deutschland nicht anerkannt werden wenn die neuen Spielregeln welche der EUGH (Europäische Gerichtshof) am 26.06.2008 veröffentlichte nicht eingehalten wurden.
Dies gilt 1. dann wenn der Führerschein in der Sperrfrist erworben wurde und 2. wenn aus dem Führerschein ersichtlich ist das ein deutscher Wohnsitz unter Punkt 8 im Führerschein eingetragen wurde. http://www.europa-fahrerlaubnis.com/
Somit hielten sich die Richter des BGH in Bayern an die Entscheidung des EUGH zum rechts missbräuchlichen Führerscheinerwerb und lehnten die Klage eines Bürgers aus dem Freistaat Bayern ab, welcher fast 15.000 Euro Schadensersatz forderte, weil die Bayrischen Behörden die tschechische Fahrerlaubnis nicht anerkennen wollten. Der BGH verwies insbesondere auf das neue EUGH-Urteil vom 26.06.08 aus dem hervorgeht das eine Fahrerlaubnis welche in der Sperrfrist erworben wurde hierzulande nicht anerkannt werden muss. http://www.europa-fahrerlaubnis.com/MPU_Test.php
Viele tausend deutsche Bürger fürchten nun um Ihre EU Fahrerlaubnis, denn die Mehrzahl der EU-Führerschein-Inhaber hat die Fahrerlaubnis ohne einen ordentlichen in einem anderem EU-Land erworben so Herr Sohrweide von der Fa. Mapro. Schon im Jahr 2005 verwies er in einer ZDF Reportage auf die noch gültige Führerscheinrichtlinie aus welcher hervorgeht das eine Fahrerlaubnis in der Tat nur mit einem ordentlichen Wohnsitz und außerhalb der Sperrfrist rechts konform erworben werden kann.
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Über das Unternehmen
Die Firma Mapro informiert umfassend seit dem Jahre 2004 über den Erwerb des EU-Führerscheines in Europa. Dabei wird die Rechtsprechung ebenso wie die Wohnsitzregelung berücksichtigt welche entscheidend für die Bestandskraft eines Führerscheines ist. Die Firma Mapro wird inzwischen von mehren Rechtsanwälten empfohlen, denn nur unter Einhaltung und die Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften und der Gesetze der jeweiligen EU-Länder macht den Führerscheinerwerb möglich. Die Firma behält sich vor unter Berücksichtigung der bekannten Fakten die zum Führerscheinverlust führten mögliche Kunden abzulehnen.
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