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LKW- und Busfahrern droht Strafe, KfZ-Fahrern Verwarnungsgeld – Umtausch alter Führerscheine

04.01.202214:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: LKW- und Busfahrern droht Strafe, KfZ-Fahrern Verwarnungsgeld  – Umtausch alter Führerscheine
Harald Nickel, Fachanwalt für Verkehrsrecht (© Uwe Niklas)
Harald Nickel, Fachanwalt für Verkehrsrecht (© Uwe Niklas)

(openPR) Bis spätestens 2033 soll es in Deutschland nur noch den Führerschein im Scheckkarten-Format geben. Ab Januar 2022 erfolgt die erste größere Umstellung. Autofahrer, die vor 1953 geboren wurden, müssen dann einen neuen Führerschein beantragen. Höchste Zeit also jetzt bereits einen Antrag auf Erteilung eines neuen Führerscheins zu stellen.

Im Auslands-Urlaub machen graue und rosafarbene Falt-Führerscheine ohnehin immer öfter Probleme. Besonders in der EU hat sich der Führerschein im Scheckkarten-Format durchgesetzt, deutsche „Lappen“ werden häufig als gültiges Dokument bei Verkehrskontrollen nicht mehr erkannt. Obwohl die EU Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die unterschiedlichen Fahrschein-Dokumente innerhalb der Union zu akzeptieren, sind die geltenden Klassen auf den alten Führerscheinen und veralteten Fotos der Führerscheinbesitzer nicht auf Anhieb erkennbar. Dadurch laufen deutsche Inhaber alter Falt-Führerscheine Gefahr bei einer Polizeikontrolle im Ausland in Erklärungsnot zu geraten.

Führerscheine im Scheckkarten-Format werden nun aufgrund gesetzlicher Regelung in Deutschland ab 2022 schrittweise zwingend vorgeschrieben und damit alte graue und rosafarbene Führescheine ersetzen.

Ab Januar 2022 beginnt die verbindliche Umtauschpflicht und Bestrafung oder Verwarnungsgelder in Deutschland. Erste Führerscheine gelten ab Januar 2022 nicht mehr.

Wer zwischen 1.1.1953 und 31.12.1958 geboren ist und gleichzeitig einen grauen oder rosafarbenen Falt-Führerschein, den sogenannten „Lappen“ besitzt, muss bis 19.1.2022 diesen alten Führerschein durch die Führerschein-Karte ersetzt haben.

Der Umtausch ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Fahren Autofahrer ab diesem Stichtag weiterhin mit dem alten Falt-Führerschein, droht ein Verwarnungsgeld. Bedeutender noch, Lkw- und Bus-Fahrer mit nicht mehr gültigen Alt-Führerscheinen machen sich strafbar.

Zuständig für den Umtausch sind die Führerscheinstellen - also das Rathaus, das Landratsamt oder das Kreisverwaltungsreferat.

Wann welcher Führerschein zu wechseln ist, ergibt eine Anfrage bei der Zuständigen Führerscheinstelle oder jedem Verkehrs-Rechtsanwalt.
 

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