(openPR) Das Thema EU-Führerschein ist sicherlich eines der verkehrsrechtlichen Themen, das in der letzten Zeit in Kreisen von Gerichten, Juristen und anderen beteiligten Organen und Institutionen unterschiedlich gehandhabt wurde und noch nach wie vor für Unsicherheit sorgt.
Fakt ist, dass am 19. Dezember 2006 die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Brüssel beschlossen wurde. Und nur das ist Fakt. Alles Weitere ergibt sich erst bei genauer Lektüre der amtlichen Version. Bemerkenswert dürfte doch sicherlich folgender Umstand sein: Der ADAC veröffentlicht in seiner Ausgabe vom März 2007 einen Artikel, der dem Leser den Eindruck vermittelt, der Gebrauch eines EU-Führerscheins, der nach dem 19. Januar 2007 erworben worden sei, sei in Deutschland definitiv nicht mehr legal anwendbar.
Erstaunlicher Weise widmete jedoch weder der Deutsche Verkehrsrechtstag in Goslar Anfang 2007 noch der Europäische Polizeikongress im Februar 2007 in Berlin dem Thema EU-Führerschein Aufmerksamkeit.
Und Gespräche mit Verkehrsrechtlern führen zu dem Ergebnis, dass die 3. EU-Führerscheinrichtlinie längstens noch nicht alles im Sinne des deutschen Straßenverkehrsgesetzes geregelt hat.
Diese Umstände legen doch folgenden Eindruck nahe: Da die Nutzung legal erworbener EU-Führerscheine in Deutschland nach wie vor rechtlich möglich ist, halten sich die offiziellen Stellen, die bei der Anerkennung und Umschreibung involviert sind, vornehm zurück. Vielmehr wird es Journalisten und themenorientierten Organen unter Ausnutzung der Pressefreiheit überlassen, die Öffentlichkeit zu verunsichern, um die Anzahl der sogenannten Führerscheintouristen möglichst gering zu halten.
Sicherlich ist es sinnvoll, einheitliche europäische Maßstäbe, Richtlinien und „Spielregeln“ zu schaffen. Diese sorgen auch bei uns EU-Bürgern dann für eine gewisse Rechtssicherheit und Transparenz.
Jedoch kann und darf Deutschlands derzeitiger EU-Vorsitz nicht bedeuten, dass Deutschland die EU ist und über die einzig seligmachenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften verfügt.
Zu denken könnte geben, dass (bislang) nur in Deutschland und Österreich eine Untersuchung (MPU oder VPU) vorgesehen ist, wenn ein Verkehrsteilnehmer seine Fahrerlaubnis verloren hat. Wie regeln andere Staaten dieses Problem? Oder gibt es nur in Deutschland und Österreich Verkehrssünder? Oder gab es in diesen beiden Ländern vielleicht ein paar schlaue Köpfe, die in der Errichtung dieses Verwaltungsaktes eine Einnahmequelle erkannten und über die nötige Lobby in den politischen Kreisen verfügten? So konnten auf jeden Fall einige Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
Einigkeit dürfte sicherlich über folgende Punkte bestehen:
1. Schwarze Schafe gibt es überall, bei den Verkehrsteilnehmern und auch bei den Anbietern von EU-Führerscheinen.
2. Oftmals obsiegen wirtschaftliche Interessen über andere Wertmaßstäbe.
3. Eine nach Entziehung neu erteilte Fahrerlaubnis bietet unabhängig von dem Staat, in dem sie erworben wurde, keine Garantie für zukünftig unauffälliges Verhalten im Straßenverkehr.
4. Ab dem Jahr 2009, in anderen Bereichen ab dem Jahr 2013, schafft die Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht EU-weit für mehr Harmonisierung und Transparenz.
Als Fazit bleibt: Wer eine EU-Fahrerlaubnis erwerben will, sollte sich im Vorfeld umfassend und ausführlich informieren und sowohl die negativen als auch die positiven Aspekte sehen.
Es gilt zu bedenken, dass Staaten wie Polen sich schon eher in ihrer Verwaltungspraxis dem deutschen Neuerteilungsverfahren annähern – in anderen Staaten wird dies sicherlich auch früher oder später erfolgen.
Insofern handelt es sich um eine noch zeitlich befristete Regelungslücke – manche Menschen, auch Nicht-EU-Bürger, mögen für sich darin eine Chance sehen -, deren Nutzungsmöglichkeit in der Praxis von niemandem genau vorhergesagt werden kann.
Bodenstaff Consulting
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