EU-Führerschein & EU-Recht bricht deutsches Recht
(openPR) Erst wenn erneute Gründe es rechtfertigen das Führen von Kraftfahrzeugen in Zweifel zu ziehen können deutschen Behörden gegen Inhaber einer EU Fahrerlaubnis zum Beispiel aus Ungarn oder Tschechien die Beibringung eines deutschen MPU-Gutachtens fordern. In harmonischer Art und Weise bestätigten die EU-Richter am 26.06.2008 Ihre vorherigen Urteile. Sie haben der deutschen Forderung das Recht auf Überprüfung und Aberkennung der EU Fahrerlaubnisse deutlich eine Absage erteilt. Die EU-Richter sind den Deutschen Behörden nur in der Frage entgegengekommen, das ein EU-Führerschein welcher ohne Wohnsitz und in der Sperrfrist erworben wurde von den deutschen Behörden nicht anerkannt werden muss. http://www.eu-fuehrerschein-mpu.com/
Die Folgen sind gravierend denn Deutschland muss mit der Entscheidung der Anerkennungspflicht ausländischer Führerscheine leben. Ohnehin stellen die neuen EU-Länder eine Fahrerlaubnis an deutsche Bürger nur mit einem ordentlichen Wohnsitz aus. Deutsche Verkehrsbehörden sind somit völlig machtlos und müssen entsetzt zur Kenntnis nehmen das EU-Recht deutsches Recht bricht. http://www.europa-fahrerlaubnis.com/MPU_Test.php
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Die Firma Mapro informiert umfassend seit dem Jahre 2004 über den Erwerb des EU-Führerscheines in Europa. Dabei wird die Rechtsprechung ebenso wie die Wohnsitzregelung berücksichtigt welche entscheidend für die Bestandskraft eines Führerscheines ist. Die Firma Mapro wird inzwischen von mehren Rechtsanwälten empfohlen, denn nur unter Einhaltung und die Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften und der Gesetze der jeweiligen EU-Länder macht den Führerscheinerwerb möglich. Die Firma behält sich vor unter Berücksichtigung der bekannten Fakten die zum Führerscheinverlust führten mögliche Kunden abzulehnen.
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