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Die schwarzen Schafe in der EU-Führerschein Branche

11.08.201014:34 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Viele die einen EU-Führerschein besitzen, erleben bei der nächsten allgemeinen Verkehrskontrolle das böse Erwachen, der Führerschein wird eingezogen und es droht eine Anzeige. Wie kommt das?


Viele unseriöse Geschäftemacher wissen, dass ihre Kunden auf den Führerschein angewiesen sind und dass dieser aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer eingezogen wurde. Daraus schlagen Sie Kapital mit minderwertigen Leistungen. Mit Anzeigen wie im Internet oder in der einschlägigen Presse in der Art : „Machen Sie Ihren EU-Führerschein im Ausland, Sperrzeit und MPU Verpflichtung , kein Problem“, „Führerschein in nur 2 Wochen, keine Anreise nötig“ erwecken diese schwarzen Schafe den Eindruck, man könnte legal einen EU-Führerschein im Ausland kaufen. Die Werbeversprechen werden selten erfüllt, eigentlich erfüllen sie eher den Tatbestand der arglistigen Täuschung oder des groben Unfugs!
Es gibt EU-Richtlinien, die genau vorschreiben, wie ein Führerschein aus dem Ausland funktioniert. Diese Vorschriften sind zwar den deutschen Behörden oftmals ein Dorn im Auge, jedoch ist das Recht unverrückbar.
Man muss zum Beispiel seinen Wohnsitz für 185 Tage im Land, welches den Führerschein ausstellen soll haben. Das heißt, man muss dort gemeldet sein. Weiter muss der Führerscheinbewerber im Besitz einer Bürgerkarte und einer Geburtennummer sein. Diese gibt es auf den tschechischen Ämtern. Die Informationen werden als Nachweis der Erfüllung auch im EU-Führerschein eingetragen. Nur so ist der Lappen gültig.
Es gibt zwar eine Ausnahmen, nämlich den auf §28 Abs. 4 Nr.2.2 der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) der andere Regelungen für Studierende vorsieht, aber dessen Grenzen sind sehr eng gefasst. Genau mit dieser Regelung spielen manche nicht so seriösen Anbieter. Jedoch beinhaltet diese Ausnahme nicht zwingend, dass der EU-Führerschein dann auch dauerhaft in Deutschland gilt! Es gibt sogar Anbieter, die Verkaufen noch einen Doktortitel dazu, damit die Promotionsurkunde als Nachweis dienen kann. Dieses Verhalten ist jedoch dem Kunden gegenüber grob fahrlässig und nicht vom geltenden Recht gedeckt!
Die richtigen Betrüger der Branche scheren sich nicht um Fristen und Sperrzeiten, im günstigsten Fall erhält der Bewerber einen ungültigen Führerschein ohne Geburtennummer und Meldeadresse. In anderen Fällen geht de Führerscheinaspirant leer aus. Er leistet zwar die Anzahlung, jedoch ist dann der Anbieter auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Und eine Klage oder ähnliches ist gewöhnlich nicht möglich. Da es weder eine Adresse noch eine gültige Festnetznummer gibt. Auch die Zahlung erfolgt in solchen Fällen meist Bar, so dass es absolut keinen Nachweis gibt. Der EU-Führerschein Bewerber hat den Schaden. Übrigens auch bei einem ungültigen Papier, denn jeder Führerescheininhaber ist für die Gültigkeit seiner Legitimation selber verantwortlich. Schnell können harte Strafen drohen.
Eigentlich ist es ganz einfach einen legalen und rechtssicheren EU-Führerschein zu erwerben, man muss sich nur an die unumstößlichen Richtlinien und Gesetze halten. Das heißt im Klartext: Einhaltung der 185 Tage Regel sowie Einhaltung der Sperrzeit. Dazu ist es erforderlich, dass der Bewerber mindesten zweimal anreist. Einmal für die Wohnsitzmeldung und einmal für die Prüfung.
Die alles bedarf ein wenig organisatorischen Aufwandes, den die wenigen seriösen Anbieter wie die Agentur Struhar (http://www.eu-fuehrerschein-cz.com/) oder auch der Betreiber der http://www.ohne-mpu.com/ gerne übernehmen. Das Verhalten dieser Agenturen ist seriös und transparent. Der Kunde ist über jeden Schritt genau informiert und Zahlungen werden erst dann fällig, wenn die Leistung auch erbracht wird.
Oftmals werden die Inhaber der genannte Agenturen sogar gebeten für seriöse Fernsehsendungen über Sinn und Unfug im Bereich der EU-Führerscheine zu berichten.

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