(openPR) Nach dem 19.01.2009 sind EU-Führerscheine nicht grundsätzlich in Deutschland anzuerkennen. So soll mit Führerscheininhabern verfahren werden welche nach Ablauf der Sperrfrist eine Fahrerlaubnis aus dem Nachbarland erhalten haben, auch dann wenn ein Führerschein nach Recht eines anderen EU-Staates ausgestellt wurde.
Der entscheidende Wegweiser deutscher Behörden ist seit dem 19.Januar 2009 die Auslegung der 3. Führerscheinrichtlinie welche seither in die Fahrerlaubnisverordnung mit eingebunden ist. Für eine entscheidende Behörde stellt sich lediglich die Frage ob Eignungsmängel oder eine MPU Auflage zu Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bekannt sind oder nicht. Im Fall das Eignungsmängel bekannt sind, handelt es sich um eine Fahrerlaubnis welche in Deutschland nicht genutzt werden darf..Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darf damit gerechnet werden dass im Rahmen des EU-Rechts sich Gerichte mit der praktizierten Handhabung auseinandersetzen. www.europa-fahrerlaubnis.com
Die Lösung für MPU-Kandidaten lag bislang in den EU-Nachbarländern. Nach der 2. Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG mussten Führerscheine gegenseitig in allen EU-Ländern gegenseitig anerkannt werden.
Wer somit in einem anderem EU-Staat für 185 Tage einen Wohnsitz oder Nebenwohnsitz hatte, konnte dort auch einen Führerschein erwerben. Die Voraussetzung war dass keine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorhanden sein durfte. So richtete die Erteilung der Fahrerlaubnis sich ausnahmslos nach dem Recht des EU-Landes welche die Fahrerlaubnis ausstellte und Deutschland musste die Fahrerlaubnis anerkennen. www.europa-fahrerlaubnis.com/MPU.php
Weiterhin wird in Printmedien als auch im Internet für den angeblich rechtssicheren EU Führerschein ohne MPU Test geworben. Nur noch für Hartgesottene erscheint dieser Weg Gangbar zu sein oder für den Personenkreis welcher an den Klapperstorch glaubt während die Führerscheinbranche auf Schützenhilfe der Gerichte mit einer neuen Rechtsprechung hoff














