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Deutsche Kinderhilfe begrüßt Ankündigung der Staatsanwaltschaft, Revision im Fall Florian einzulegen

21.08.200813:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Deutsche Kinderhilfe begrüßt Ankündigung der Staatsanwaltschaft, Revision im Fall Florian einzulegen

(openPR) Es ist ein wichtiges und richtiges Signal über Frankfurt / Oder hinaus, dass die dortige Staat-sanwaltschaft heute angekündigt hat, Revision gegen die Verurteilung der Eltern des kleinen Florian einzulegen. Florian war im Alter von sechs Monaten nach Aussagen des Gutachters qualvoll unter starken Schmerzen verhungert. Die Hungerschreie des Jungen ignorierten die Eltern. Das Gericht sah dennoch das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht erfüllt und verurteilte die Eltern nur wegen Totschlags. Die Deutsche Kinderhilfe kritisierte dieses Urteil scharf (vgl. Pressemitteilung vom 15.08.2008: http://www.kinderhilfe.de/aktuell.php?p=anzeigen&id=133). Durch die Revision besteht nun die Chance, dass sich der Bundesgerichtshof mit dem Urteil beschäftigt und für zukünftige Verfahren klare Kriterien bei Fällen grausamer Kindstötung erstellt.

„Eine von Respekt für Kinder als Opfer von Straftaten geprägte Justiz kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass das Verhungernlassen eines hilflosen Kleinkindes Mord ist“, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe e.V.

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