(openPR) Verzögerung, Verschleppung und Vertuschung ziehen sich wie ein roter Faden durch den Fall Kevin. Der Junge, der nach mehr als 20 Knochenbrüchen, unterernährt und entwicklungsverzögert in der Obhut seines drogenabhängigen und als gewaltbereit bekannten Ziehvaters starb und in der Kühltruhe abgelegt wurde, wird keine Gerechtigkeit erfahren.
Der Prozess gegen den Haupttäter begann erst nach einem Jahr und endete mit einem fatalen Signal. Bernd K. wurde nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision ein und im Verfahren gab es keine Nebenklage, die die Interessen Kevins hätte vertreten können.
Danach folgte ein Justizskandal: Die Ermittlungen gegen Casemanager und Amtsvormund wurden schleppend geführt während Anklageerhebung und Terminierung auf zwei Jahre hinausgezögert wurden. So gelang es dem vermeintlich Hauptverantwortlichen im Amt, dem Casemanager, sich – außerhalb des Prozesses, also nicht öffentlich und unanfechtbar – die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen zu lassen. Viele unbequeme Fragen an die Amtsleitung konnten damit nicht mehr gestellt werden.
Nun soll das Verfahren gegen den Amtsvormund gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Sollte es zur Einstellung kommen, so wird das Gericht von Feststellungen darüber, wie es zum Tod Kevins kommen konnte entbunden. Dadurch werden die unglaublichen Verhältnisse in der Bremer Sozialbehörde in keinem Urteil erwähnt und die drängenden Fragen nach den tatsächlich Verantwortlichen bleiben offen. Der Umgang der Verantwortlichen und der Justiz mit dem Fall ist beschämend.
Die Deutsche Kinderhilfe appelliert an die Anklage, die Entscheidung über eine Einstellung zu überdenken.











