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In Europa zum Organspender wider Willen?

20.08.200816:30 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Eine Organspende kann leben retten. Doch weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. Viele Staaten versuchen die Wartelisten in ihren Kliniken durch Gesetze zu verkürzen, die die Organspende erleichtern. So kann man heute in vielen europäischen Ländern unfreiwillig zum Organspender werden. Das Internetportal Krankenkassen.de hat recherchiert, mit welchen Regeln Reisende in Europa rechnen müssen.

Für Fragen der Organentnahme gelten die Regeln des Landes, in dem man sich aufhält. Auch innerhalb der Europäischen Union sind diese Gesetze ganz unterschiedlich ausgestaltet. So kann man in Bulgarien sogar gegen den eigenen Willen zum Organspender werden. In Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn gilt die „Widerspruchsregelung“. Dort wird jeder zum möglichen Organspender, der nicht voher ausdrücklich widersprochen hat. In Belgien, Finnland, Norwegen und Russland ist diese Regelung mit einem Einspruchrecht der Angehörigen verknüpft.

In Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz und der Türkei gelten Regelungen, die mit der deutschen Lösung vergleichbar sind: Der Verstorbene muss zu Lebzeiten zugestimmt haben.

Wer über die Frage der Organentnahme nach dem Tode selbst bestimmen will, sollte vor Antritt der Reise einen Organspendeausweis ausfüllen und diesen bei seinen Ausweispapieren tragen. Im Organspendeausweis kann man der Entnahme von Organen und Gewebe nicht nur zustimmen, sondern auch widersprechen.

Welche Regelungen in den einzelnen Ländern Europas gelten und weitere Informationen zum Thema Organspende finden Sie auf www.Krankenkassen.de.

Direkter Link: http://www.krankenkassen.de/ausland/organspende/

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