(openPR) „Eins mit Gott und dem Universum fühlen sich Menschen während der Meditation. Die Neurotheologie versucht zu erklären, warum.
Existiert Gott? Ist es notwendig, dass er existiert? Oder reicht nicht der Glaube allein? Je genauer Naturwissenschaftler die Funktionsweise des menschlichen Gehirns entschlüsseln, umso mehr müssen sich Theologen mit der Frage nach der Beziehung zwischen Gott und Gehirn auseinandersetzen. Dr. Tobias Kläden vom Seminar für Pastoraltheologie stellt sich dieser Herausforderung. Das neue Gebiet der so genannten Neurotheologie wird zumeist von Naturwissenschaftlern besetzt, Theologen haben bisher eher wenig Kenntnis genommen“ (Quelle: Universität Münster, Wissen/Leben, Gott im Gehirn (02.07.08)
Kurze Anmerkung:
Hier bahnt sich ein höchst spannender Diskurs an, an dem wir uns auch beteiligen wollen, zumal das Thema eine interessante Schnittstelle zum Selbstbestimmungsrecht aus juristischer Perspektive beinhaltet: Ist der „Wille“ wirklich so frei, wie wir allgemeinhin annehmen oder ist dieser Wille vielmehr ein vernetztes „Neuronenfeuer“ im Gehirn, dass uns gleichsam determiniert. Über den diesseitigen kurzen Beitrag „Der drohende Kulturkampf um die Würde des Menschen - Visionen, Irrwege des menschlichen Geistes oder ernsthafte Bedrohung durch das Neuronenfeuer in unseren Hirnen? (http://www.iqb-info.de/Neurowissenschaft_Wuerde.pdf ) aus 2006 hinaus erscheint es an der Zeit, gerade vor dem Hintergrund der Sterbehilfe-Debatte diesen spannenden Fragen nachzugehen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir alle vielleicht zu neuen Erkenntnissen gelangen und die Theologie – mehr als bisher – in der aktuellen Debatte gefordert ist, sich ihrer Offenbarungsquellen nochmals bewusst zu werden und kritisch zu reflektieren. Nicht die zuletzt die Sendung von HartaberFair in dieser Woche dürfte als ein Beleg dafür zu werten sein, dass die Theologen allein mit „Sonntagsreden“ keine Überzeugungsarbeit (mehr) in dem Wertediskurs zu leisten vermögen. Es muss uns nachdenklich stimmen, dass R. Kusch in dem Medienspektakel hat darauf hinweisen können, dass die Suizidkandidatin wohl offensichtlich meinte, Frau Käßmann im Fernsehen „wegzappen“ zu wollen und zu können. Ob dieser Hinweis von Kusch „anrüchig“ war, soll hier nicht bewertet werden – aber allein der Hinweis muss uns nachdenklich stimmen und wirft letztlich die Frage auf, ob der Religion noch eine integrierende (ethische) Kraft beizumessen ist, wenn es darum geht, selbstbestimmte Entscheidungen mit Blick auf das Lebensende zu treffen. Die Neurotheologie könnte hier neue Einsichten ermöglichen, wenn es insbesondere darum geht, zu klären, ob die „Existenz Gottes nur eine reine Projektion“ ist oder ob es eine „Wirklichkeit“ auch außerhalb des Gehirns gibt und welche Folgen sich hieraus für das verfassungsrechtlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht des Patienten ableiten lassen.
Lutz Barth













