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Deutscher Kinderhospizverein verurteilt scharf die erstmalige Tötung eines Kindes auf Verlangen in Belgien

20.09.201619:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Leben ist alternativlos
Olpe, 20.09.16. Zwei Jahre nach Aufhebung der Altersbeschränkung für Sterbehilfe durch das belgische Parlament ist erstmals ein Kind in Belgien aktiv getötet worden. Der Deutsche Kinderhospizverein (DKHV e.V.) verurteilt die aktive Sterbehilfe bei Kindern und Jugendlichen aufs Schärfste. „Es ist das eingetreten, was wir befürchtet haben. Mit der Sterbehilfe wird eine vermeintlich schnelle Alternative für menschliche Zuwendung und Humanität bis zum Lebensende umgesetzt. Doch das Töten ist keine Alternative zum Leben.“, so Martin Gierse, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhospizvereins.
Gerade die Hospizarbeit für Kinder zeige, wie lebensverkürzend erkrankte Menschen solidarisch und in mitmenschlicher Weise im Leben und Sterben begleitet werden können. Die Erfolge der Palliativmedizin belegten, wie man dieses Leben schmerzfrei gestalten könne.
Kinder haben ein Recht zu leben
„Kinder können sich nicht zur Beendigung ihres eigenen Lebens entschließen, weil sie die Tragweite einer solchen Entscheidung nicht erfassen können. Sie haben ein Recht zu leben und sind besonders schutzwürdig“, so Gierse weiter. Diese endgültige Entscheidung kann auch niemand anderes für das Kind treffen. „Betroffene Eltern sind häufig schon zu Beginn des Lebens ihres Kinders einem gesellschaftlichen Druck ausgesetzt und müssen sich für das Leben ihres erkrankten Kindes rechtfertigen. Sollen sie künftig am Ende des Lebens begründen, warum ihr Kind noch lebt? Sollen sie das Leben ihrer Kinder verteidigen müssen? Für uns ist es völlig richtig, dass der assistierte Suizid in Deutschland gesetzlich geregelt und jede organisierte Suizidbeihilfe verboten ist.“
Bereits in 2014 hatte der DKHV e.V. die Entscheidung der Abgeordnetenkammer Belgiens zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe auch für Kinder und Jugendliche massiv kritisiert.

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