(openPR) Das Landgericht Berlin hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher eine Anlegerin in dem Fonds Erste Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co, bei Finanzierung durch die BAG Bankaktiengesellschaft, wegen Falschberatung ihres Anlagenberaters Klage erhoben hatte. Der zentrale Vorwurf der Anlegerin ist gewesen, dass die Empfehlung der darlehensfinanzierten Fondszeichnung ihren Anlageinteressen entgegen stand. Denn die Anlegerin beabsichtigte eine Anlage bei langfristigen Wertzuwachs zur Altersvorsorge. Dies hatte die Anlegerin auch hinreichend deutlich gemacht. Insbesondere wurde es auch unterlassen die Anlegerin dahingehend zu informieren, welche Kosten durch die Darlehensfinanzierung in Verbindung mit der fondsgebundenen Lebensversicherung zusätzlich entstehen, welche eine weitere Maßgabe für die erfolgte Finanzierung gewesen ist. Die erkennenden Richter des Landgerichts Berlin haben festgestellt, dass ein Anlagenberater dazu verpflichtet ist, über alle Risiken, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig und vollständig zu informieren. Dabei ist der konkrete Wissensstand der Anlegerin über die Anlagegeschäfte und die individuelle Risikobereitschaft der Anlegerin zu berücksichtigen gewesen. Die Richter haben auch festgestellt, dass die von dem Anlageberater empfohlene Anlage all den Kriterien der Anlegerin hätte Rechnung tragen müssen. Dem war leider nicht so. Deswegen ist der Finanzdienstleister, für welchen der Anlagenberater tätig war, verurteilt worden, der Anlegerin alle ihr durch die Falschberatung entstandenen Nachteile zu ersetzen.
Rechtsanwalt Ralf Renner, Kanzlei Renner Berlin, äußerte dazu: „Nun reiht sich auch das Landgericht Berlin mit dem zugrunde liegenden Urteil in eine Kette von anlegerfreundlichen Urteilen ein. Die Chancen für jene durch eine Falschberatung geschädigten Anleger, ihr Geld zurückzuerhalten, sind durch die sich nunmehr fortsetzend anlegerfreundliche Rechtssprechung größer geworden."
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