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Rentadomo-Fonds - BAG Bank in Zusammenhängen mit Rentadomo-Fonds verurteilt

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(openPR) LG Stuttgart: BAG Bankaktiengesellschaft in Zusammenhängen der Finanzierung eines Rentadomofonds verurteilt, rr/Berlin 29.05.2008

Die zuständige Kammer des Landgerichts Stuttgart hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in der ein Anleger einen sogenannten Rentadomofonds gezeichnet hatte, bei welchem 20% der Fondseinlage nicht in den Immobilienerwerb geflossen sind, sondern diese statt dessen bei einer Bank verpfändet wurden. Diese Fondszeichnung hatte der Anleger ursprünglich bei einer Raiffeisenbank Feldkirchen bei München finanziert. Die BAG Bankaktiengesellschaft hatte das Darlehen ihrerseits von der Raiffeisenbank übernommen. Für den Fall entscheidend war u.a., dass die ursprünglich finanzierende Raiffeisenbank eine Kenntnis davon gehabt hatte, dass eben 20% der Fondseinlage verpfändet gewesen sind und nicht in Immobilien investiert wurden. Die erkennenden Richter haben festgestellt, dass damit ein Wissensvorsprung der Raiffeisenbank bei Gelegenheit des Abschlusses des Darlehensvertrags gelegen hat und Aufklärungspflichten gegenüber dem Anleger begründete. Diese Umstände hatte sich nun auch die BAG Bankaktiengesellschaft zuzurechnen lassen. Festgestellt hat das Gericht nämlich, dass die ursprünglich finanzierende Raiffeisenbank Pflichten verletzte, indem sie die vorstehenden anlageentscheidungserheblichen Umstände dem Anleger vorenthalten hatte. Im Nachgang auf neuere höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hat auch das Landgericht Stuttgart darin ein institutionalisiertes Zusammenwirken, bei welchem die ursprünglich finanzierende Raiffeisenbank beteiligt war, erkannt.

Diese Entscheidung ist ein weiterer Meilenstein in einer Serie von Entscheidungen, welche im Lichte der jüngeren Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs die Anlegerrechte stärken. Die Chancen geschädigter Anleger, welche Rückabwicklung eines darlehensfinanzierten Fondserwerbs begehren, sind damit weiterhin gestiegen. Doch in jedem Einzelfall ist eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage anzuraten.

http://www.kanzlei-renner.de/BAG_Bank_verurteilt_wegen_Rentadomofonds_1_w.htm

weiteres hierzu:
http://www.kanzlei-renner.de/Rentadomofonds_Rentadomo_Fonds_1_w.htm

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