(openPR) Das Oberlandesgericht Celle hat am 14.05.2008 zwei Urteile des Landgerichts Hannover aufgehoben und die BHW Bank in vollem Umfange auf Schadensersatz verurteilt.
Die BHW Bank hatte die Finanzierung der Anleger eines Rentadomo Immobilienfonds übernommen. Der BHW Bank konnte nachgewiesen werden, dass sie wusste, dass eine erhebliche Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und der Jahressollmiete bestand.
Dieser bedeutende Wissensvorsprung verpflichtete die Bank, ihre Kenntnis auch den Anlegern zu offenbaren. Diese Offenbarungspflicht hat sie nicht erfüllt. Die Anleger werden nach dem Urteil aus der Pflicht zur Rückzahlung befreit und erhalten den ihnen entstandenen Schaden ersetzt.
Gegen die Urteile ist die Revision nicht zugelassen.
Die BHW Bank gilt als einer der großen Finanzierer von Immobilienfondsanteilen. Allein in den von ihr finanzierten Rentadomo Fonds hat sie die Finanzierung für fast tausend Anleger übernommen.
„Dieses ist eines der wenigen Verfahren, in denen der Wissensvorsprung der Bank von Anlegeranwälten bewiesen werden konnte“, erläutert Rechtsanwalt Jochen Resch aus der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, die die Urteile erstritten hat. „Ansonsten versuchen wir, den Banken ein institutionalisiertes Zusammenwirken nachzuweisen, was aber lediglich zu einer Beweislastumkehr zu Lasten der Banken führt.“



