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Erste Korrekturen einer reformbedürftigen Pflegeversicherung

23.06.200813:15 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Ab Juli höhere Leistungen für Pflegebedürftige

Im Jahre 1995 wurde in Deutschland die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, die den ernormen finanziellen Aufwand pflegebedürftiger Versicherter gestaffelt in drei Pflegestufen auffangen sollte. Bis dato galten noch immer die damals festgelegten Leistungssätze, eine Anpassung derselben an das nicht unerheblich gestiegene Kostenniveau des Pflegesektors war dementsprechend seit langem überfällig und immer wieder Thema. Zum 1. Juli 2008 greift nun das neue Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Die im März von der Regierung verabschiedeten Änderungen besäßen zwar nicht grundlegenden Reformcharakter, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der BKK Ford & Rheinland Lutz Kaiser, dürften aber für die Pflegebedürftigen selbst eine spürbare Verbesserung bedeuten. Finanziert werden sie durch die Anhebung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung um 0,25 % auf 1,95 %


(„Kinderlose“: 2,2 %).

Einige der wichtigsten Änderungen: In drei Schritten (Juli 2008, Januar 2010 und Januar 2012) werden die monatlichen Leistungsbeträge für Pflegebedürftige erhöht bzw. angepasst. Neu ist darüber hinaus der so genannte “Pflegeurlaub“: Arbeitnehmer können sich künftig bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren bzw. selbst sicherzustellen. Außerdem erhalten nun Menschen, die infolge einer Erkrankung dauerhaft in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, zusätzliche Betreuungsleistungen, selbst wenn ihr Pflegebedarf für die Eingruppierung in eine Pflegestufe zu gering ist (Pflegestufe 0).

Dem Gesetzesbeschluss zufolge sollen die Qualitätskontrollen in den Pflegeeinrichtungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen sukzessive ausgeweitet werden. Bisher kommen jährlich lediglich ca. 20 % aller Pflegeeinrichtungen in die Prüfung – bis 2010 sollen alle Institutionen mindestens einmal kontrolliert worden sein und dann im Jahresrhythmus auditiert werden. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden zukünftig im Internet veröffentlicht, damit Versicherte, die einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim auswählen möchten, einen verlässlichen Anhaltspunkt zur Qualität der Einrichtung haben.

Um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen den Überblick über mögliche Leistungen und adäquate Pflegeangebote zu erleichtern, wird die BKK Ford & Rheinland ab dem 1. Januar 2009 eine erweiterte Pflegeberatung anbieten. Die Pflegeberater werden den Hilfebedarf intensiv erfassen, einen individuellen Versorgungsplan erstellen, die erforderlichen Maßnahmen veranlassen und auf die Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinwirken.

Eine vollständige Übersicht der aktuellen gesetzlichen Änderungen und Informationen zu den in Kürze erwarteten Auslegungsvorschriften und Richtlinien erhalten Versicherte bereits jetzt über das Service-Telefon der Pflegekasse BKK Ford & Rheinland: 02 21/84 56-21 01.

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