BHW verliert erneut vor OLG Celle
(openPR) Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 14.5.2008 ein weiteres Mal die BHW Bank auf Schadensersatz verurteilt.
Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Beteiligung an der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. KG.
Wie in dem Parallelurteil sah es das Gericht auch hier als erwiesen an, dass die BHW Bank die erhebliche Differenz zwischen der prognostizierten und der tatsächlichen Mieteinnahme positiv kannte.
Zudem hat das OLG Celle die Grundsätze des neuen Rechtsinstituts des institutionalisierten Zusammenwirkens zwischen Bank und Verkäufer angewandt. Selbst wenn die BHW Bank keine positive Kenntnis über den Mietansatz gehabt haben sollte, hätte sich ihr die evidente Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers aufdringen müssen. Sie habe sich der Erkenntnis der Unrichtigkeit der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen. Das OLG Celle hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.
Die BHW Bank hat die Finanzierung für die fast tausend Anleger des Rentadomo Immobilienfonds übernommen. „Es ist Zeit, dass sich die BHW über ihre Strategie gegenüber den geschädigten Anlegern Gedanken macht“, meint Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, „angesichts der gerichtsdokumentierten Fakten sollte sie den Opfern großzügig entgegenkommen“.
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