(openPR) Zwischenergebnis einer Verbraucherbefragung zeigt den Kunden als mündigen Geschäftspartner – Bereits 2.017 Kunden für Report interviewt
Berlin. „Mein Wort am Telefon gilt!“ – zu dieser eindeutigen Aussage kommt eine aktuelle Umfrage unter mehr als 2.000 Verbrauchern in Deutschland. Nahezu 85 Prozent der Befragten (absolut 1.698) erklärten auf die Frage „Wenn Sie zukünftig am Telefon etwas bestellen, wünschen Sie, dass der Geschäftsabschluss dann auch gültig ist bzw. Sie ein normales Rücktrittsrecht von 14 Tagen haben?“, dass sie ihre Bestellung „generell gültig“ wissen wollen. Lediglich neun Prozent (absolut 181) forderten eine andere Lösung ein, knapp sieben Prozent der Befragten (absolut 138) war es egal.
„Erstaunlich ist, dass nur 89 von 2.017 Befragten eine schriftliche Bestätigung der abgeschlossenen Verträge wünschen. 21 Befragte wollen gar komplett auf ein Rücktrittsrecht verzichten“, erklärt Mathias Wieland als Auftraggeber einer breit angelegten Verbraucherbefragung zum Thema „Outbound-Telefonie“. Wieland resümiert: „Der Kunde hält sich offenbar selbst für erheblich mündiger als es Verbraucherschützer und Politiker wahrhaben wollen.“ Am heutigen Freitag (23.05.2008) bringt das Bundesland Baden-Württemberg im Bundesrat eine Initiative zur Verschärfung des Verbraucherschutzes ein. Demnach sollen telefonisch abgeschlossene Verträge, die aufgrund unerlaubter Telefonanrufe zustande kommen, erst nach schriftlicher Bestätigung gültig sein.
Die dargestellten Ergebnisse sind ein Zwischenresultat einer breit angelegten Befragung zum sogenannten „Consumer Opinion Report“, den Mathias Wieland in Kooperation mit der Themeninitiative „Kundendialog in Deutschland e.V.“ (KiD) im zweiten Halbjahr 2008 veröffentlichen wird. Insgesamt werden über 4.000 Verbraucher telefonisch im Anschluss an sogenannte „Outbound-Calls“ zu ihrer Meinung zum Thema Telefonwerbung befragt. Die Befragungen führen das Bielefelder Unternehmen „@friends“ und der Frankfurter Kundendialog-Dienstleister „SNT Deutschland AG“ im Auftrag des Herausgebers durch.














