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Reform der Pflegeversicherung tritt zum 1.7.08 in Kraft

(openPR) REFOM DER PFLEGEVERSICHERUNG


Die Leistungen der Pflegeversicherung sind seit 1995 in der Höhe unverändert. Sie unterliegen daher einem schleichenden Wertverfall und müssen angepasst werden. Die Reform der Pflegeversicherung soll den Grundsatz "ambulant vor stationär" stärken, die Rehabilitations- und Präventionsanstrengungen der Pflegebedürftigen unterstützen sowie die Leistungen individuell auf die Bedarfe der Menschen ausrichten. Der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf der Demenzkranken soll künftig besser berücksichtigt werden.



Der Koalitionsausschuss für die Reform der Pflegeversicherung hat sich am 19.6.07 auf folgende Vorschläge einigen können, die dann zum 1.7.2008 in Kraft treten sollen:


1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf

Integrierte wohnortnahe Versorgung und Pflegestützpunkte
Mit dem Ziel, wohnortnah die Angebote für Pflegebedürftige besser aufeinander abzustimmen und zu vernetzen sowie aus einer Hand anzubieten, werden quartiersbezogene Pflegestützpunkte unter Berücksichtigung vorhandener Strukturen gebildet. Diese werden mit einem neuen Vertragstyp "Integrierte wohnortnahe Versorgung und Betreuung" realisiert, der zwischen Krankenkassen, Pflegekassen, Kommunen und Leistungserbringern geschlossen werden kann.

Fallmanagement
Die Pflegekassen werden verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten ein Fallmanagement (etwa im Rahmen der Pflegestützpunkte) anzubieten, welches die zielgerichtete Unterstützung des Einzelnen gewährleistet und für eine Anpassung des Versorgungsarrangements an veränderte Bedarfe sorgt. Ein Fallmanager soll künftig Ansprechpartner für jeweils bis zu 100 pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sein.

Förderung betreuter Wohnformen/Wohngemeinschaften
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohneinrichtungen sollen die dort erbrachten Betreuungsleistungen flexibler als bisher in Anspruch nehmen und diese Leistungen allein oder mit anderen Pflegebedürftigen gemeinsam abrufen ("poolen") können.

Einzelpflegekräfte
Pflegekassen sollen leichter Verträge mit Einzelpflegekräften unterschiedlicher Qualifikation schließen können. Damit kann ambulante Pflege künftig individueller und bedarfsgerechter – persönlicher – erbracht werden. Die Pflegekassen haben nicht nur für die notwendige Qualität sondern auch dafür zu sorgen, dass die Zahl der Einzelpflegekräfte in einem angemessenen Verhältnis zu dem vorhandenen Leistungsangebot steht.

Qualifizierung und Abbau von Schwarzarbeit
Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen müssen bezahlbar sein und dürfen keinen Anreiz für Schwarzarbeit bieten. Der im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik diskutierte Vorschlag, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Haushalt als Auftraggeber bis zu einer bestimmten Lohnhöhe durch Steuergutschriften bis zur Höhe der jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge
staatlich zu fördern, dürfte auch im Bereich der Betreuung pflegebedürftiger Menschen viele neue legale Beschäftigungschancen eröffnen. Dazu müssen passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden.


2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen

Die ambulanten Sachleistungsbeträge werden bis 2012 stufenweise wie folgt angehoben:
Pflegestufe bisher € 2008 2010 2012
Stufe I 384 +9,4% 420 +7% 450 +0% 450
Stufe II 921 +6,4% 980 +6,1% 1.040 +5,7% 1.100
Stufe III 1.432 +2,5% 1.470 +2,7% 1.510 +2,6% 1.550

Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe von 1.918 €/monatlich bleibt unberührt.

(Die stationären Sachleistungsbeträge bleiben unverändert, bis auf Pflegestufe 3)

Das Pflegegeld wird bis 2012 wie folgt angehoben:
Pflegestufe bisher € 2008 2010 2012
Stufe I 205 215 225 235
Stufe II 410 420 430 440
Stufe III 665 675 685 700

Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III in Härtefällen werden bis 2012 stufenweise wie folgt verändert:
Pflegestufe bisher € 2008 2010 2012
Stufe III 1.432 +2,5% 1.470 +2,7% 1.510 +2,6% 1.550
Härtefall 1.688 +3,7% 1.750 +4,3% 1.825 +5,1% 1.918


Der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wird auf bis zu 2400 € jährlich angehoben. (bis dato Euro 460/Jahr). Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die zwar noch keinen erheblichen Pflegebedarf, wohl aber Betreuungsbedarf haben, können diesen Betrag auch erhalten. Der zusätzliche Leistungsbetrag wird in unterschied-licher Höhe (2 Stufen) entsprechend des festgestellten Betreuungsaufwands geleistet. In der Regel korreliert der Betreuungsaufwand von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz mit den Pflegestufen, da mit der Schwere der demenziellen Erkrankung neben dem Beaufsichtigungsbedarf auch der verrichtungsbezogene Hilfebedarf ansteigt.




Der Anspruch auf Tagespflege wird ausgebaut. Neben dem Anspruch auf Tagespflege soll noch ein hälftiger Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld für die weiterhin zu Hause notwendige Pflege geleistet werden.


Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen künftig in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert werden. Da die bisherigen Leistungsbeträge ab 2008 stufenweise angehoben werden, beginnt die entsprechende Dynamisierung erstmals 2015, drei Jahre nach Abschluss der Anhebung der Sachleistungsbeträge. Ob und inwieweit eine Dynamisierung entsprechend der Preissteigerungsrate in der Folgezeit geboten ist, wird danach alle 3 Jahre geprüft. Die Höhe der Anpassung wird von der Bundesregierung gegebenenfalls per Rechtsverordnung in Anlehnung an die Inflationsentwicklung in den letzten 3 Jahren festgelegt. Dabei soll der Anstieg nicht höher sein als die Bruttolohnentwicklung im selben Zeitraum.


3. Einführung einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Bei Pflege durch Angehörige wird für die Dauer von 6 Monaten ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit (Pflegezeit) eingeführt. Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern werden ausgenommen. Die Pflegezeit kann von verschiedenen Angehörigen nacheinander wahrgenommen werden.

Die notwendige soziale Absicherung in der Rentenversicherung ist nach geltendem Recht gewährleistet. Wo keine anderweitige Absicherung (insbesondere Familienmitversicherung) besteht, gewährt die Pflegeversicherung einen Beitragszuschuss in Höhe des Mindestbeitrages zur Kranken- und Pflegeversicherung. Hinsichtlich der Rahmenfristen, Wartezeiten etc. in der Arbeitslosenversicherung gilt für die Pflegezeit die gleiche Rechtslage wie bei der Inanspruchnahme von Elternzeit.

Die Einführung der Pflegezeit ist für die Pflegeversicherung in etwa kostenneutral. Da Pflegebedürftigkeit auch sehr kurzfristig auftreten kann, sollte für diese Fälle für Angehörige ebenfalls ein kurzfristiger Freistellungsanspruch von der Arbeit (unbezahlt) von bis zu 10 Tagen geschaffen werden. Es wird geprüft, für diese Fälle nach dem Muster des kurzzeitigen Krankengeldanspruches (für max. 10 Tage) für Eltern bei Erkrankung von Kindern eine vergleichbare Finanzierung zu
schaffen.


4. Bessere Ausgestaltung der Prävention und Reha in der Pflege

Mit finanziellen Anreizen sollen Anstrengungen von stationären Pflegeeinrichtungen gefördert werden, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation qualitativ gute Pflege zu bieten und - soweit möglich - Verbesserungen im Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen zu erzielen bzw. Verschlechterungen
zu vermeiden. Pflegeheime, denen es durch verstärkte aktivierende und rehabilitative Bemühungen gelingt, Pflegebedürftige in eine niedrigere Pflegestufe einzustufen, erhalten einen einmaligen Geldbetrag in Höhe von einheitlich 1.536 €. Der Betrag entspricht der Differenz zwischen den Leistungsbeträgen der Pflegestufe II und der Pflegestufe I, der sich innerhalb eines halben Jahres ergibt.

Die Krankenversicherung erstattet der Pflegeversicherung den Betrag in Höhe von 1.536 € für diejenigen pflegebedürftigen Menschen, für die innerhalb von 6 Monaten nach Begutachtung und Antragstellung keine notwendigen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbracht worden sind.


5. Ausbau der Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich soll weiter ausgebaut werden. Eigene Anstrengungen der Träger im Qualitätsmanagement für eine bessere Pflege sollen im Rahmen der Regelprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) berücksichtigt werden. Die Prüfberichte des MDK werden in verständlicher Sprache aufbereitet


6. Finanzierung der Pflegereform

Zum 1.7.2008 soll der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,25% steigen, das bedeutet insgesamt 1,95% für Arbeitnehmer mit Kindern und 2,2% für kinderlose Arbeitnehmer. Im Gegenzug wird bereits zum 1.1.2008 der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3% sinken.


Kommentar von für-einander zur Pflegereform

Nach 13 Jahren gleichbleibender Leistungsbeträge werden diese nun angehoben und dynamisiert, das ist sicherlich ein wichtiges Zeichen. Darüber hinaus wird auch etwas zur Stärkung des ambulanten Bereichs getan und die niedrigschwelligen Betreuungsleistungen werden erhöht. Das alles ist sicherlich nötig und gut. Von einem großen Durchbruch kann man aber nicht sprechen:

Im Jahr 2007 sind 2,1 Mio Menschen in Deutschland pflegebedürftig, 2020 werden es ca. 2,8 Mio sein, in 2050 rechnet man mit 4-4,5 Mio Menschen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst in den nächsten 20 Jahren um 50% bis 2050 wird sie sich verdoppeln.
Bleibt das umlagefinanzierte System erhalten, dann wird sich die Belastung der Arbeitnehmer aber verdreifachen. Im Moment werden 4 Pflegefälle von 100 Arbeitnehmer finanziert, 2020 sind es schon 6 Pflegefälle, 2035 werden es 8 sein und in 2050 finanzieren 100 Arbeitnehmer 13 Pflegefälle, die Belastung könnte um mehr als 200% zunehmen.
Vor diesem Hintergrund sind die Reformen marginal und kaum ein Tropfen auf dem heißen Stein, insgesamt weder wirklich spürbar für die Versicherten, noch für die Pflegeeinrichtungen und sicher nicht auf Dauer zukunftsfähig. Eine große Entlastung wird nicht eintreten.

Es war von vorne herein klar, dass die Reform der Pflegeversicherung kein großer Wurf wird, denn der enge finanzielle Rahmen und die unterschiedlichen Meinungen einer großen Koalition lassen keine andere Lösung zu, insofern hält sich unsere Enttäuschung in Grenzen.

Wichtig wäre aus unserer Sicht, einen Ausgleich zwischen Privater und Gesetzlicher Pflegeversicherung zu schaffen und den Aufbau eines Kapitalstocks zu fördern, beide Punkte wurden vertagt. Um Demenzkranken helfen zu können, braucht es eine Neuformulierung des „Pflegebegriffs“ auch das ist bisher nicht passiert. Es war uns auch klar, dass die große Koalition bei den echten Knackpunkten nicht zu einer gemeinsamen Haltung finden wird. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie dann das aus der Einigung resultierende Gesetz beschaffen sein wird und wie es durch den Bundestag kommt. Bis dahin ist noch ein weiter Weg.

Für den Privatmenschen ist es sicherlich angebracht, über eine private kapitalgedeckte Versicherung hinsichtlich Pflegebedürftigkeit nachzudenken. Auf dem Markt sind schon einige Angebote, allerdings erwarten wir, dass sich das Spektrum jetzt erweitern wird, weil klar ist, was die Pflegereform bringt, bzw. nicht bringen wird.

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