(openPR) Bornheim, 14. März 2008 – Egal ob weiß, violett gefärbt oder grün: Heimischer Spargel hat viele Anhänger weit über die Region hinaus. Gleichzeitig kommt die hohe Produktqualität nicht ohne internationale Unterstützung zustande. Die produktgerechte Ernte und Lieferung des Bornheimer Spargels ist auch ein Verdienst von vielen Saisonkräften aus dem europäischen Ausland.
Spargelanbauer stehen vor der Herausforderung, Kunden täglich mit frischer und hochwertiger Ware zu versorgen. Dies kann nur mit engagierten und zuverlässigen Saisonkräften sichergestellt werden. Für die heimische Landwirtschaft sind daher der gezielte Einsatz und die professionelle Betreuung von Hilfskräften von enormer Bedeutung. „Die erste Auslese beginnt bereits mit der sorgfältigen Auswahl der Erntehelfer“, betont Leonhard Palm, Vorsitzender des Verein Bornheimer Spargelanbauer e.V..
Wer heute ausländische Saisonkräfte beschäftigt, muss zunehmend komplexere Rahmenbedingungen beachten, weiß DHPG-Berater Peter Mandt aus jahrelanger Erfahrung. Die DHPG in Bornheim hat sich auf die Lohnbuchhaltung vor allem polnischer Saisonkräfte spezialisiert. Die heimische Land- und Forstwirtschaft kann einen mehrsprachigen Rundum-Service von A wie „Anforderung“ bis Z wie „ZUS“ (Polnischer Sozialversicherungsträger) in Anspruch nehmen. So lassen sich schon im Vorfeld die Sozialversicherungspflichten für ausländische Erntehelfer prüfen und der tatsächliche betriebliche Aufwand ermitteln. Letztlich profitieren hiervon auch die Liebhaber des Bornheimer Spargels, denn dies sichert erntefrische Produkte zu marktgerechten Preisen.
Ausländische Saisonkräfte richtig einstellen
Nur wer internationale Anforderungen berücksichtigt, kann Fallstricke bei der Beschäftigung ausländischer Saisonkräfte vermeiden. Aus der eigenen Beratungspraxis geben die DHPG-Experten wichtige Tipps, worauf die örtliche Agrarwirtschaft achten sollte:
1. Andere Länder, andere Regeln: Ausländische Arbeitnehmer unterliegen in vielen Fällen den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen ihrer Herkunftsländer. Wer etwa polnische Erntehelfer beschäftigen will, sollte vorab prüfen, ob polnisches oder deutsches Sozialversicherungsrecht zur Anwendung kommt.
2. Ein Vertrag, viele Konsequenzen: Einzelne Regelungen im Arbeitsvertrag (zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung) können weitreichende rechtliche Konsequenzen haben. Arbeitgeber sind gut beraten, die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen von Arbeitsverträgen im Vorfeld genau zu prüfen.
3. Viele Daten, ein Dokument: Auch bei Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitern unterliegen Arbeitgeber der Dokumentationspflicht. Es empfiehlt sich, Personalbögen in der jeweiligen Landessprache vorzuhalten, um eine vollständige und fehlerfreie Erfassung der Personaldaten zu gewährleisten.
4. Eine Meldung, viele Sprachen: Wer ausländische Saisonkräfte einstellt, unterliegt unter Umständen Meldeverpflichtungen im Herkunftsland oder gegenüber deutschen Behörden und Versicherungsträgern. Es ist dringend ratsam, der Meldeverpflichtung im Rahmen einer spezialisierten Lohnbuchhaltung direkt in mehreren Sprachen nachzukommen.











