(openPR) Mit großer Erleichterung und Zufriedenheit hat M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe und den Erhalt des Inzestparagrafen aufgenommen.
Der seit zwölf Jahren gemeinnützig anerkannt eingetragene Verein arbeitet direkt mit aus Inzest geborenen Menschen und gibt dieser Minderheit im Schatten der Gesellschaft eine Stimme. Die meisten der aus Inzest geborenen Mitglieder stammen aus Vater-Tochter-Inzest oder Bruder-Schwester-Inzest. Etwa 50-70 % haben das Glück, geistig und körperlich unversehrt geboren worden zu sein, aber 30 bis 50% leiden unter Inzestschäden. Das sind angeborene Blindheit, Deformationen der Kiefer-, Knochen und sonstiger Organe bis hin zu Muskelschwächen, wodurch manche niemals in ihrem Leben alleine gehen oder sitzen können, oder auf den Rollstuhl angewiesen sind. Manche mussten bis zu ihrem Ableben intensivmedizinisch betreut, künstlich beatmet oder ernährt werden.
"Menschen, die mit ihren Anliegen, Befindlichkeiten, Fragen und Problemen oft sogar in den eigenen inzestuösen Familienverbänden alleine sind, bestärken wir in ihrer Daseinsberechtigung und ermutigen sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte", sagt Ulrike M. Dierkes (50), Autorin und Vorsitzende, sowie Gründerin des Vereines. Sie selber wurde als Vater-Tochter-Inzestkind geboren, hatte aber niemanden, der sie in ihrem Fall rechtzeitig auf ihre Rechte aufmerksam machte. So verjährten viele ihrer grundlegenden Ansprüche, die sie gehabt hätte. Sie erhielt nach dem Tod des Vaters, der durch den Inzest gleichzeitig auch ihr Großvater war, nichtmal einen Pflicht-Erbteil.
"Abgesehen von der gesellschaftlichen Isolation durch die Tabuisierung des Themas tragen besonders die unter Inzestschäden leidenden Inzestgeborenen die ganze Beweislast ihres Zustandes. Sie müssen nämlich, um Hilfe seitens Behörden zu erhalten, beweisen, dass sie erstens durch Inzest geboren wurden, ob der zu Grunde liegende Inzest, der ihrer Zeugung voraus ging, freiwillig geschah oder eine "unrechtmäßige" Handlung, also etwa sexueller Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung darstellt. Und sie müssen den Nachweis erbringen, dass ihre körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen auch wirklich vom Inzest herrühren. Kurz: ein unendlicher, oft jahrelanger Behördenmarathon durch die Instanzen."
Für Inzestgeborene, eine Minderheit im Schatten der Gesellschaft, ist daher der § 173 STGB von existentieller Bedeutung. Nur auf der Grundlage seiner Existenz, nämlich der grundsätzlichen Unrechtmäßigkeit von Inzest, können Inzestgeborene Ansprüche geltend machen, wenn etwa nicht nachweisbar ist, ob der Inzest mit Gewalt einherging. Und wem ist schon bekannt, ob er freiwillig freudig oder gar durch Gewalt erzwungen gezeugt wurde? Die Familienmitglieder halfen aus Erfahrung selten mit Auskünften.
Diesen Menschen wird M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. auch weiterhin eine Stimme geben.
"Es geht nicht um Politik, sondern um Menschenrechte. Um Gerechtigkeit und Gleichstellung einer Minderheit im Schatten der Gesellschaft" sagt Ulrike M. Dierkes.












