(openPR) Der frühere Vorstandsvorsitzende Andreas Bargende räumt den Erhalt von Zahlungen in Höhe von 2,05 Mio € in den Jahren 2007 und 2010 ein.
Hofheim, 4. Juli 2014
Die Deufol SE hat gegen ihren früheren Vorstandsvorsitzenden Andreas Bargende eine weitere Zahlungsklage in Höhe von insgesamt 2,05 Mio. € erhoben. Weiterhin begehrt Deufol mit der Klage Auskunft über den Erhalt weiterer Zahlungen oder sonstiger Vorteile und der Gründe hierfür. Anlass für die neuerliche Klage sind ungeklärte Zahlungen in gleicher Höhe vom ehemaligen Geschäftsführer und Gesellschafter der früheren Deufol Tailleur GmbH, Manfred Wagner, sowie einer von Wagner beherrschten Gesellschaft an Bargende und die von ihm und seinen Söhnen gehaltene BARGENDE Beteiligungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH. Bargende räumt den Erhalt dieser Zahlungen ein, behauptet aber, diese seien als Darlehen gewährt worden; ein Teilbetrag von 800.000 EUR sei durch Verrechnung bereits getilgt.
Deufol sieht die Zahlungen in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit diversen – für Deufol nachteiligen und von Bargende verantworteten – Geschäften und Mietverträgen mit Wagner und Gesellschaften, an denen Wagner beteiligt ist. Der Gesamtkomplex ist bereits Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und einer Schadensersatzklage, mit welcher ein Betrag in Höhe von ca. 26,9 Mio € plus Zinsen unter anderem von Bargende und Wagner verlangt wird.










