(openPR) Immer mehr Anleger, die in geschlossene Immobilienfonds der Initiatorengruppe Falk investiert haben, werden aktuell mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken dieser Kapitalanlage konfrontiert. Schon jetzt sind die Falkfonds 55, 59, 68 und 71 insolvent. Auch in anderen Falkfonds droht dieser wirtschaftliche Gau. Derzeit prüfen Experten die Situation im Falkfonds 40. Sollte sich auch dort eine Insolvenz einstellen, müssen die Anleger damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter die ausbezahlten Ausschüttungen zurückfordert. Gegenwärtig sind schon tausende Anleger der Falkfonds auf Rückzahlung verklagt. Die rechtliche Situation ist gegenwärtig höchstrichterlich noch ungeklärt. Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Böh hat in diesem Bereich allerdings schon mehrere Klagen von Insolvenzverwaltern in erster Instanz abgewehrt und vertritt Anleger auch in zahlreichen Berufungsverfahren. Eine Insolvenz bedeutet auch, dass die Einlage wirtschaftlich verloren ist. In diesem Fall werden schon jetzt durch Anleger Schadenersatzansprüche gegenüber Anlageberatern und ggf. den individuell finanzierenden Banken geltend gemacht.


