openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Krankenkassen bestimmen, was der Patient bekommt

24.01.2008 • 18:22 Uhr • Gesundheit & Medizin
Referenten des 4. Eppendorfer Dialogs v.l.n.r.: H. Fahrenkamp (BPI), Dr. H. J. Ahrens (AOK-Bundesverband), Dr. A. Kirstein (UKE), K.-H. Resch (ABDA), Prof. Dr. M. Augustin (UKE), W. Kozianka (Kanzlei
Referenten des 4. Eppendorfer Dialogs v.l.n.r.: H. Fahrenkamp (BPI), Dr. H. J. Ahrens (AOK-Bundesverband), Dr. A. Kirstein (UKE), K.-H. Resch (ABDA), Prof. Dr. M. Augustin (UKE), W. Kozianka (Kanzlei

(openPR) Dreistellige Millionenbeträge an Einsparungen bei den Krankenkassen kontra Patientenversorgung auf unterstem Niveau - und das alles bei unklarer Rechtslage: Das Thema „Rabattverträge“ erhitzte die Gemüter beim „4. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik“ am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf UKE. Während Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, für 2007 die Zahl von 100 Mio. Euro an Gesamteinsparungen durch die Vertragsabschlüsse mit der Industrie nennt, halten renommierte Juristen wie der Hamburger Anwalt Wolfgang Kozianka derartige Knebelverträge für einen weiteren Schritt in die Zwei-Klassen-Medizin. Der Anspruch der Versicherten auf eine Versorgung auf allgemein anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse - so Kozianka - sei damit nicht mehr erfüllbar. Unstrittig ist, dass die Gesundheitspolitik mit den neuen Rabattvertragsregelungen aus der Gesundheitsreform wieder einmal nicht zu Ende gedacht hat. So mündeten die hitzigen und konträren Auseinandersetzungen seit Inkrafttreten zuletzt in der Frage, welche Gerichtsbarkeit überhaupt zuständig ist. Eine klärende Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof steht noch aus. Bis dahin ist alles offen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände ABDA hält derweil mit einer erstmalig in der Öffentlichkeit vorgestellten Alternative dagegen: Das sogenannte Zielpreismodell soll bei ähnlichem Einsparpotenzial weniger rechtskritisch sein und vor allem mehr Flexibilität ermöglichen.



Rabattverträge: Wer gewinnt, wer verliert? So die Frage von Prof. Matthias Augustin, dem Initiator des Eppendorfer Dialogs. Regelmäßig beleuchtet Augustin im Rahmen dieser Dialog-Plattform ein umstrittenes gesundheitspolitisches Thema von allen Seiten. So kamen auch diesmal neben den Krankenkassen, die die großen Gewinner bei den Rabattverträgen sind, und der juristischen Betrachtung sowohl die Sicht der Apotheken, als auch die der Ärzte und der Pharmaindustrie zur Sprache. Krankenhäusern und Kliniken, die bislang eigene Rabatte ausgehandelt haben, so Dr. Alexander Kirstein (Kaufmännischer Direktor des UKE) fehlt durch Rabattverträge der Verhandlungsspielraum mit der Industrie - und das kostet Geld. Karl-Heinz Resch, Geschäftführer der ABDA, spricht von Umsetzungsproblemen, bürokratischem Mehraufwand und dem Verlust an Wahlfreiheit. Das Zielpreismodell sei - so Resch - ein transparentes und ohne Ausschreibung funktionierendes System mit deutlich mehr Spielraum auf allen Seiten. Die pharmazeutische Industrie sieht sich in die Ecke gedrängt durch ein Prinzip, das lautet „friss oder stirb“. Wer beim Preis-Dumping unterliegt, kann zumindest im Bereich dieses angebotenen Wirkstoffes kaum noch mit Absatz und Gewinnen rechnen. Henning Fahrenkamp (Hauptgeschäftsführer der Pharmazeutischen Industrie BPI e.V.) warnt vor Oligopol-Entwicklungen und den daraus entstehenden Preisdiktaten. Die Frage, woher im deutschen Gesundheitswesen zukünftig die Mittel für Forschung und Entwicklung kommen sollen, zumal wenn - wie von der AOK angestrebt - Rabattverträge auch für Original-Präparate durchgesetzt werden, bleibt unbeantwortet.

Viele fragen sich, wo in diesem System der Patient und das eigenverantwortliche Handeln der Ärzte bleiben. Deutschlands weltweites Image als „Apotheke der Welt“ scheint durch die Rabattverträge ein Stück mehr zu bröckeln. Im Auditorium fragte man sich, ob Ökonomie wirklich immer Trumpf ist.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 184142
 5591

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Krankenkassen bestimmen, was der Patient bekommt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf UKE

Bild: 17. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik diskutiert Lernkurve in der Patientenversorgung
17. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik diskutiert Lernkurve in der Patientenversorgung
Die pharmazeutische Industrie hadert mit zahlreichen Hürden insbesondere für Neuzulassungen von Arzneimitteln auf Basis bewährter Wirkstoffe. Sowohl Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Prof. Josef Hecken als auch die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz räumen ein, dass die Gesetzgebung ein lernendes System ist, das sich immer wieder verändern und anpassen muss. Der Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik leistet, so Annette Widmann-Mauz, einen guten Beitrag dazu, unterschiedliche Positionen zu verstehen u…
Bild: 16. Eppendorfer Dialog stellt sich Dr. Google und Internetmedizin
16. Eppendorfer Dialog stellt sich Dr. Google und Internetmedizin
Das Internet ist in Gesundheitsfragen längst beim Verbraucher angekommen. Über 40 Millionen Menschen in Deutschland – also jeder Zweite – nutzen regelmäßig Websites, Apps, Foren und andere digitale Angebote, um sich über Erkrankungen und Therapieoptionen zu informieren. Was das aber für Mediziner und Apotheken bedeutet, und ob „Dr. Google“ eher Fluch oder Segen ist, diskutierte der 16. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Mit der illustren Referentenrunde vom Online-Arzt Dr. Johannes Wimmer alia…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Telemedizinische Zweitmeinung: Sicherheit für Patienten - Vorteil für Krankenkassen
Telemedizinische Zweitmeinung: Sicherheit für Patienten - Vorteil für Krankenkassen
Kostenübernahmevereinbarungen für Online-Zweitmeinung // Patientensicherheit // OP-Zahlen in Deutschland steigen // Kosteneinsparungen für Krankenkassen // Berlin, 02. Juli 2014 - Das Angebot des telemedizinischen Zweitmeinungsportals Medexo ist für immer mehr Versicherte kostenfrei - Grund sind Kostenübernahmeabkommen mit mittlerweile 9 gesetzlichen …
Eigenmächtiges Verlassen des Krankenhauses - Wer ist verantwortlich?
Eigenmächtiges Verlassen des Krankenhauses - Wer ist verantwortlich?
… ärztlichem Rat das Krankenhaus. Die Ärzte lehnen für gesundheitliche Folgen jede Haftung ab." Gibt es wichtige Gründe für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus, machen die Krankenkassen meistens keine Probleme. Selbst dann nicht, wenn sich der Patient umgehend in eine Klinik mit höheren Pflegesätzen einliefern lässt. Ist aber nachzuweisen, dass eine …
Wann lohnt ein Preisvergleich bei Zahnersatz?
Wann lohnt ein Preisvergleich bei Zahnersatz?
Neuer Zahnersatz ist häufig ein teures Unterfangen. Wer dann noch mehrere Zähne ersetzt oder repariert benötigt, zahlt häufig bis in den fünfstelligen Bereich dazu. Die Krankenkassen übernehmen lediglich die sogenannte Regelversorgung und diese auch nur Anteilig mit 50 – 65%, je nachdem, wie häufig der Patient in den letzten 10 Jahren beim Zahnarzt war. …
Bild: Nicht aus der Luft gegriffen: Einzelfall mit 133.763,58 € RetaxierungBild: Nicht aus der Luft gegriffen: Einzelfall mit 133.763,58 € Retaxierung
Nicht aus der Luft gegriffen: Einzelfall mit 133.763,58 € Retaxierung
… - Die casusQuo GmbH in Hannover hat erneut einen spektakulären Fall von Abrechnungsmanipulation aufgedeckt. Der Dienstleister, der im Auftrag von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen deren Krankenhausabrechnungen überprüft, konnte einer großen Universitätsklinik eine Fehlabrechnung in Höhe von 133.763,58 EUR nachweisen. Wie bereits in der Vergangenheit …
Meine Rechte als Patient - Verbraucherrechtstag in Bad Kreuznach informiert
Meine Rechte als Patient - Verbraucherrechtstag in Bad Kreuznach informiert
… ärztlichem Rat das Krankenhaus. Die Ärzte lehnen für gesundheitliche Folgen jede Haftung ab." Gibt es wichtige Gründe für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus, machen die Krankenkassen meistens keine Probleme. Selbst dann nicht, wenn sich der Patient umgehend in eine Klinik mit höheren Pflegesätzen einliefern lässt. Ist aber nachzuweisen, dass eine …
Rezeptgebühr adé – Ein Drittel aller verordneten Medikamente können ab 1. November zuzahlungsfrei werden  - In der Apotheke bares Geld sparen - alle wichtigen Informationen dazu unter betapharm.de
Rezeptgebühr adé – Ein Drittel aller verordneten Medikamente können ab 1. November zuzahlungsfrei werden - In der Apotheke bares Geld sparen - alle wichtigen Informationen dazu unter betapharm.de
… des Arzneimittel-Versorgungswirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) bei jedem dritten Medikament die Rezeptgebühr sparen. Möglich wird dies durch eine spezielle Wirkstoffliste der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 5. September. Darin wurde eine große Anzahl an Wirkstoffen festgelegt, für die Patienten bei entsprechender Preissenkung durch die Arzneimittelhersteller …
Wahlmöglichkeit bei Arzneimitteln verunsichert Patienten
Wahlmöglichkeit bei Arzneimitteln verunsichert Patienten
… Patienten für Verwirrung sorgen. Bisher hat schon nahezu jeder Patient einmal ein anderes als das verschriebene Medikament ausgehändigt bekommen, da die Krankenkassen mit den Arzneimittelherstellern Rabattverträge geschlossen haben. Apotheker sind gesetzlich dazu verpflichtet, nur das Medikament auszuhändigen, für das solche Rabattverträge zwischen Krankenkasse …
Kasse zahlt für Zahnimplantate
Kasse zahlt für Zahnimplantate
… die Übernahme von 80% der Behandlungskosten durch die beklagte Krankenkasse vor. Das Aktenzeichen ist S 2 KR 975/10. Üblicherweise erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Aufwendungen für Behandlungen mit Zahnimplantaten nicht. Vorliegend hatte der Patient eine Ausnahmeregelung des Sozialgesetzbuches V (SGB V) geltend gemacht, die ansonsten selten …
Verbraucherrechtstag in Koblenz - Meine Rechte als Patient
Verbraucherrechtstag in Koblenz - Meine Rechte als Patient
… ärztlichem Rat das Krankenhaus. Die Ärzte lehnen für gesundheitliche Folgen jede Haftung ab." Gibt es wichtige Gründe für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus, machen die Krankenkassen meistens keine Probleme. Selbst dann nicht, wenn sich der Patient umgehend in eine Klinik mit höheren Pflegesätzen einliefern lässt. Ist aber nachzuweisen, dass eine …
Die Notwendigkeit einer Zahnzusatzversicherung
Die Notwendigkeit einer Zahnzusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in nahezu allen Bereichen lediglich die medizinische Grundversorgung. Dies ist auch im Bereich des Zahnersatzes der Fall. So übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen natürlich die allgemeine Parodontosebehandlung, auch die jährliche Zahnkontrolle wird von Krankenkassen finanziell unterstützt. Sofern Zahnfüllungen …
Sie lesen gerade: Krankenkassen bestimmen, was der Patient bekommt