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Die Notwendigkeit einer Zahnzusatzversicherung

19.08.200917:07 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in nahezu allen Bereichen lediglich die medizinische Grundversorgung. Dies ist auch im Bereich des Zahnersatzes der Fall. So übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen natürlich die allgemeine Parodontosebehandlung, auch die jährliche Zahnkontrolle wird von Krankenkassen finanziell unterstützt. Sofern Zahnfüllungen notwendig werden, übernehmen die gesetzlichen Kassen 100% der Amalgam-Füllungen, obwohl diese bereits seit Jahren in der Diskussion stehen. Kunststoff-Füllungen hingegen, deren Farbe denen der Zähne sehr ähnlich ist, werden jedoch nur im Front-Zahnbereich zu 100% übernommen. Im hinteren Zahnbereich hingegen erstattet die GKV nur die Kosten, die auch für Amalgam-Füllungen zu zahlen gewesen wären, die Differenz geht zu Lasten des Patienten.



Sofern Patienten einen Zahnersatz benötigen, gilt seit einigen Jahren das System des Festzuschusses. In Abhängigkeit des ärztlichen Befundes ermitteln die Krankenkassen dabei die Kosten, die für eine medizinisch notwendige Regelversorgung anfallen würden. Dieser Kostenanteil, der derzeit 50% der Standardversorgung beträgt, wird dann von den Krankenkassen an den Patienten überwiesen, unabhängig von der tatsächlich durchgeführten Behandlung. Alle Zusatzkosten, die den Festzuschuss übersteigen, werden dem Patienten separat in Rechnung gestellt. Gerade dann, wenn besondere Leistungen wie etwa Implantate gewünscht werden, ist der Festzuschuss der Krankenkassen nicht ausreichend, so dass Patienten hohe eigene Zuzahlungen leisten müssen.

Um die Höhe des Festzuschusses der Krankenkassen zu erhöhen, gibt es das Bonussystem. Hierzu muss der Patient über das Bonusheft nachweisen können, dass er regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen des Zahnarztes in Anspruch genommen hat. Wer kein Bonusheft vorweisen kann, erhält pauschal einen 50%igen Festkostenzuschuss. Patienten, die mindestens fünf Jahre vor Behandlungsbeginn jährlich zahnärztliche Behandlungen genutzt haben, können ihren Festzuschuss auf 60% erhöhen, 65% Festzuschuss erhalten alle, deren Bonusheft über zehn Jahre lückenlos gepflegt ist.

Bei kieferorthopädischen Behandlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen nur anhand der ermittelten kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Ab der Indikationsgruppe zwei werden diese Behandlungen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr vollständig übernommen. Erwachsene erhalten diese Leistungen jedoch nur dann, wenn schwere Kieferfehlbildungen behoben werden müssen, die ohne Behandlung zu Zahnstellungsanomalien führen würden.

In den letzten Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer weiter reduziert. Aufgrund der zunehmenden Verschuldung der Krankenkassen ist in den kommenden Jahren jedoch mit weiteren Kürzungen zu rechnen. Wer als Patient trotz dessen die best mögliche Versorgung wünscht, muss die Behandlungen entweder selbst bezahlen oder aber er schließt eine entsprechende Zahnzusatzversicherung ab. Diese übernimmt die Kosten für Zahnbehandlung, Implantate und sonstige Leistungen, und zwar oft zu 100%.

Der derzeit leistungsstärkste Tarif auf dem deutschen Markt ist der CSS Flexi ZB + ZE top der CSS Versicherung AG.

Alle Informationen zur CSS Zahnzusatzversicherung finden Patienten unter:
http://www.zahnzusatzversicherung.net

Einen ausführlichen Vergleich aller Testsieger-Tarife finden Interessierte auf http://www.zahnzusatzversicherung.com

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