(openPR) - Klinik rechnet 754 Beatmungsstunden zu viel ab. -
Die casusQuo GmbH in Hannover hat erneut einen spektakulären Fall von Abrechnungsmanipulation aufgedeckt. Der Dienstleister, der im Auftrag von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen deren Krankenhausabrechnungen überprüft, konnte einer großen Universitätsklinik eine Fehlabrechnung in Höhe von 133.763,58 EUR nachweisen. Wie bereits in der Vergangenheit öfter geschehen, so hat auch in diesem Fall das Krankenhaus Beatmungsstunden abgerechnet, die nicht stattgefunden haben.
Der vorliegende, ganz aktuelle Einzelfall hat den casusQuo-Kostenmanagern allerdings sprichwörtlich den Atem verschlagen. Denn der behandelte Patient, für den die Klinik sage und schreibe 754 Beatmungsstunden abgerechnet hatte, konnte in Wirklichkeit die ganze Zeit selber atmen!
Am 04.09.2014 hat die betreffende Krankenkasse den Eingang der Rückzahlung von 133.763,58 EUR verbucht. „Die Höhe dieser Retaxierung ist allerdings auch für casusQuo eine Ausnahme.“, so casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe. „Seit unserer Gründung 2003 haben wir insgesamt über 71 Millionen Euro für Krankenkassen in ganz Deutschland retaxiert. Der Löwenanteil davon setzt sich aber aus drei- und vierstelligen Beträgen zusammen.“
Der 64jährige Patient, um den es in diesem Fall ging, war tatsächlich schwer krank, als er im Oktober 2013 in die Universitätsklinik verlegt wurde. Neben einer Krebserkrankung im fortgeschrittenen Stadium litt er unter einer schmerzhaften Entzündung der Bandscheiben, in deren Folge er vom Oberkörper abwärts querschnittgelähmt war. Zusätzlich hatte er sich mit einem multiresistenten Krankenhauskeim infiziert. Atmen konnte der schwer kranke Patient aber noch selber. Dennoch hat das Krankenhaus 754 Beatmungsstunden für den mehrmonatigen Klinikaufenthalt abgerechnet. So ergab sich eine Gesamt-Rechnungshöhe von 176.603,04 EUR.
casusQuo leitete eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins in der Klinik konnten zwar sämtliche Diagnosen und Prozeduren aus der vorgelegten Rechnung bestätigt werden. Die Beatmungsstunden wurden jedoch von der Rechnung gestrichen. Neuer Rechnungsbetrag: 42.839,46 EUR.
Diese Retaxierung in Höhe von über 130.000 EUR ist bereits die zweite sehr hohe Einsparung bei einer casusQuo-Kasse in kurzer Zeit. Gerade im Mai 2014 haben zwei aufmerksame casusQuo-Kostenmanager eine Falschabrechnung in Höhe von über 65.000 EUR aufgedeckt. Da Krankenhäuser für solche Falschabrechnungen nach wie vor nicht mit Strafen zu rechnen haben, wird es wohl auch in Zukunft noch viel Arbeit für die Abrechnungsspezialisten von casusQuo geben. (cs)













