(openPR) Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat anlässlich der Debatte um die Anrechnung der sog. Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter deutlich gemacht, dass die Grundsicherung im Alter nicht zur Ausfallbürgin für die Rentenpolitik gemacht werden dürfe. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) sagte: „Die Landkreise erbringen die Grundsicherung im Alter mit hohem Engagement für alle bedürftigen älteren Menschen. Wer aber über ausreichend Rente und Riester-Rente verfügt, ist gerade nicht bedürftig. Deswegen wäre es verfehlt, zukünftig unbeschadet von Riester-Erträgen die steuerfinanzierte Grundsicherung zu gewähren.“ Vielmehr sei es Aufgabe der Rentenpolitik, die Menschen im Alter auskömmlich abzusichern, so dass sie nicht zu Sozialfällen würden.
Laut Statistischem Bundesamt erhielten am 31.12.2006 rund 682.000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, um ihr Existenzminimum zu sichern. Gegenüber 2005 erhöhte sich damit die Zahl der Hilfebezieher um rund 52.000 Personen oder 8,2 %.
Es müsse nach Duppré unbedingt weiter daran gearbeitet werden, Menschen in die Lage zu versetzen, ihren Lebensabend über Rentenbezüge und private Altersvorsorge eigenverantwortlich zu bestreiten. „Wir haben mit ständig steigenden Empfängerzahlen zu tun, weil die Leistungsvoraussetzungen vergleichsweise großzügig sind: Die Grundsicherung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe und ist ohnehin schon günstiger für die Betroffenen, weil etwa auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern weitgehend verzichtet wird.“ Werde außerdem auch noch laut darüber nachgedacht, die Riester-Erträge anrechnungsfrei zu stellen, führe dies zu einer weiteren signifikanten Steigerung der Empfängerzahlen in der Grundsicherung. „Es muss daher dabei bleiben, dass die Grundsicherung im Alter ebenso wie die Sozialhilfe Leistungen sind, die nur bei Notlagen zum Einsatz kommen und mit denen man als Erwerbstätiger nicht ‚rechnen’ sollte.“
Verständlich sei vor diesem Hintergrund aber auch, dass den Menschen offenbar stärkere finanzielle Anreize zur privaten Altersvorsorge gegeben werden müssten. „Eine Möglichkeit besteht darin, dass die gesetzliche Rentenversicherung auskömmlicher ausgestaltet wird oder aber, dass der Bund stärker als bisher bei der Riester-Rente finanziell fördert.“ Jedenfalls aber dürften die Landkreise nicht in die Rolle von Ausfallbürgen gedrängt werden, indem allein ihnen Kostensteigerungen aufgeladen werden“, so Duppré abschließend.











