(openPR) Patienten, Krankenhäuser und Ärzte spüren in den nächsten Monaten regional, was ab Januar 2009 bundesweit Wirklichkeit wird.
Der Druck auf das Gesundheitsministerium erhöht sich mit jedem Tag. Erst warnten Gesundheitsexperten davor, dass die Beitragssätze 2009 auf mehr als 15 Prozent steigen könnten; dann die Kritik am Gesundheitsfonds sowie die Veröffentlichung der Bertelsmannstiftung, dass die hausarztzentrierte Versorgung nicht den gewünschten Erfolgt bringt. Und nun beginnen bundesweit Zivilgerichte, Vergabekammern, Wettbewerbsrechtler sowie Wirtschaftswissenschaftler die Auswirkungen der Gesetzesänderungen im Hilfsmittelbereich auseinander zunehmen. Und das sehr gründlich und mit Erfolg !
Das Ergebnis der Gesundheitsreform für die Hilfsmittel und HomeCare Versorgung ist sowohl für Krankenkassen als auch Leistungserbringer erschreckend und besorgniserregend; für Patienten und betroffene Ärzte beängstigend.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist seit sieben Monaten in Kraft und die ersten Ausschreibungs- und Vertragsvergabeverfahren landen beim Bundeskartellamt oder bundesweit bei den Oberlandesgerichten. Die medizinisch, wissenschaftlichen Fachgesellschaften beraten zur gleichen Zeit in Osnabrück über den Expertenstandard zur Versorgung chronischer Wunden unter Berücksichtung der HomeCare Versorgung. Hier entwickelt sich ein schwer zu korrigierender Dissens zwischen Pflege- und Rehabilitationswissenschaft auf der einen und Wettbewerb in einer (sozialen) Marktwirtschaft auf der anderen Seite.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat erst vor einer Woche die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 118 GWB der drei noch anhängigen Nachprüfungsverfahren gegen die Ausschreibung der AOK Brandenburg zur enteralen Ernährung bestätigt. Die Beteiligten warten nun auf die höchstrichterliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Der obligatorische Ausschreibungswettbewerb für die Hilfsmittelversorgung wird in den nächsten Monaten zu Versorgungslücken und weiteren Wettbewerbsverfahren führen. Patienten, Ärzte und Krankenhäuser kennen die Konsequenzen der Gesundheitsreform bei der Hilfsmittelversorgung noch gar nicht.
Zum Aufbau einer komplett neuen Vertragsstruktur für den Hilfsmittelmarkt mit einem Volumen von jährlich € 4,5 Milliarden bleibt gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern noch 47 Wochen.
Wohnortnah und bevölkerungsbezogen werden zum Januar 2009 für alle Hilfsmittel bundesweit keine Verträge vorliegen und die Hilfsmittelversorgung besonders pflegebedürftiger wird nicht gewährleistet werden können. Somit wird zunehmend gegen die erst im August 2007 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen verstoßen.
Weder Krankenkassen noch Leistungserbringer verfügen über die notwendigen personellen und fachlichen Ressourcen, die Herausforderungen des Wettbewerbs im Gesundheitswesen intern innerhalb ihrer eigenen Organisationen professionell zu begleiten und umzusetzen.
Durch die gesetzliche Einführung eines Ausschreibungszwangs und Vertragswettbewerbs muss die Kompetenz und das Management der Krankenkassen und Leistungserbringer auf diesem Gebiet erst aufgebaut werden.
Die Regelungsdichte des Vergabe- und Wettbewerbsrechts sowie der Sozialgesetzgebung ist ein Kostenfaktor. Der Vollzug der neuen gesetzlichen Regelungen ist mit einem zusätzlichen Arbeits- und Sachaufwand verbunden, der zu Kosten bei den Krankenkassen und Leistungserbringern führt.
Das Ziel, mit den Gesetzesänderungen zur Hilfsmittelversorgung € 300 Millionen einzusparen, rückt in sehr weite Ferne. Zur Zeit verdienen auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Juristen und Kanzleien richtig gutes Geld –Tendenz steigend !
Durch eine ungenügende Datenlage der Hilfsmittelversorgung entstehen bei den Krankenkassen im Ausschreibungsfall erhebliche Risiken, nicht nur im Vorfeld der Ausschreibung und beim Ausschreibungsverfahren als solchem, sondern auch im Hinblick auf die Verträge.
Das Prozessrisiko ist bei den Krankenkassen zum einen durch das gesetzlich verankerte Sachleistungsprinzip erheblich gestiegen, zum anderen durch die Prüfung der Verfahren und Verträge durch Vergabekammern und Zivilgerichte. Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs werden erst im Sommer 2008 erwartet.
Salenus wertet seit Monaten Ausschreibungs- und Vertragsvergabeverfahren aus, um rechtzeitig strategische Ziele für Kunden zu identifizieren und Lösungsmodelle aufzuzeigen. Entsprechende Versorgungsmodelle liegen vor und können von Krankenkassen und Leistungserbringern angefordert werden. Das Unternehmen verfügt über eine sehr umfangreiche Datensammlung zum Hilfsmittelbereich, zur Rehabilitations- und Pflegewissenschaft sowie zur Vergabepraxis in Deutschland.
„Wir bieten Krankenkassen Versorgungsmodelle, die sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof als auch bei den medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften Bestand haben“, sagt Thomas Bade, geschäftsführender Gesellschafter der Salenus GmbH.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat nur die Möglichkeit, dass Gesetz in wesentlichen Punkten nachzubessern, um dem Markt und den betroffenen Unternehmen Zeit zu geben, sich auf einen Wettbewerb einzustellen.
„Zu ändern ließen sich wesentliche Paragraphen zur Hilfsmittelversorgung im fünften Sozialgesetzbuch noch im Zuge der anstehenden Pflegereform. Mit der im Gesetzentwurf zur Pflegereform vorliegenden Änderung des § 11 Abs. 4 SGB V zum Versorgungsmanagement hat die Bundesregierung ja schon begonnen“, betont Thomas Bade.
















