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VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 kann für die stationäre und ambulante Pflege eingesetzt werden

11.12.200908:15 UhrGesundheit & Medizin
Bild: VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 kann für die stationäre und ambulante Pflege eingesetzt werden

(openPR) Seit Dezember können Pflegfachkräfte die elektronische Kommunikation beim Versorgungsmanagement mit Sanitätshäusern nutzen.

Nach der hohen Akzeptanz des Projekts VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 bei Ärzten, Kliniken und Sanitätshäusern für den Bereich der Hilfsmittel Sonderanfertigungen und individuellen Rehatechnik ist die elektronische Datenbank mit den auf die Pflege abgestimmten Hilfsmittel Erhebungsbögen auch für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste verfügbar.



Der Hilfsmittelbereich ist aus pflegewissenschaftlicher Sicht und im Rahmen der Sozialgesetzgebung ein wichtiger Bestandteil der Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten.

VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 gewährleistet, dass medizintechnische, pflegerische und therapeutische Fachkräfte miteinander elektronisch kommunizieren können. Unter Berücksichtigung von Richtlinien, Expertenstandards sowie der aktuellen Rechtsprechung werden dadurch die Nachweise der medizinischen Notwendigkeit, Zeckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Hilfsmittelversorgung durch stationäre Pflegeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Sanitätshäuser erfüllt.

In schriftlicher Kooperation mit Sanitätshäusern (Versorgungsmanagement)wird die Einhaltung der Hilfsmittel-Richtlinien sowie der gesetzlichen Anforderungen von den Leistungserbringern sichergestellt.

Für Hilfsmittel sind je nach Behandlungsziel unterschiedliche Kostenträger leistungspflichtig, daher kommt der Dokumentation von Hilfsmittelbedarf und Versorgungsziel eine erhebliche Bedeutung zu.

VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 garantiert im Vorfeld der eigentlichen Versorgung die leistungsrechtliche Zuordnung für Kostenträger und trägt damit erheblich zur Reduzierung von aufwendigen Gutachten durch Medizinische Dienste bei.

Mit dem GKV-WSG hat der Gesetzgeber in § 275 Abs. 3 Satz 3 SGB V dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zusätzlich das Aufgabenfeld zugewiesen, die erbrachte Hilfsmittelversorgung im Einzelfall zu evaluieren. Dies setzt eine lückenlose Dokumentation bei den Leistungserbringern voraus.

Durch die einheitliche, elektronische Dokumentation zwischen Pflegefachkraft und Hilfsmittellieferant werden alle gesundheitsbezogenen Hilfsmittel-Leistungen auf ihre Wirksamkeit, Angemessenheit und Patientenakzeptanz überprüft.

Im Ergebnis liefern alle Leistungserbringer im Bereich der Hilfs- und Pflegehilfsmittel ergebnisorientierte Qualitätsberichte für die Kostenträger.

„Es ist unser Ziel, die Qualitätssicherung und Verbesserung der Hilfsmittelversorgung zu überprüfen und Erkenntnisse über den Nutzungsgrad und die Ergebnisse der Versorgung sowohl bei Pflegefachkräften als auch Hilfsmittellieferanten einheitlich zu dokumentieren und nachzuweisen,“ sagt Thomas Bade, geschäftsführender Gesellschafter der Salenus GmbH.

Erst durch Evaluation nach erbrachter Hilfsmittelversorgung kann nachvollzogen werden, wie weit im Einzelfall eine Hilfsmittelversorgung einen Behindertenausgleich darstellt, wie weit das Hilfsmittel genutzt oder aus welchen Gründen es nicht genutzt wird.

Mit Hilfe der einheitlichen Dokumentation sollen Fehlentwicklungen entgegengewirkt sowie vermeidbare finanzielle Belastungen der Pflegebedürftigen, Pflegeheime, Krankenkassen oder Pflegekassen vermieden werden. Zusätzlich wird der krankenversicherungsrechtliche Hilfsmittelanspruch von stationär und ambulant gepflegten Versicherten gestärkt.

VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 Erhebungsbögen bieten Pflegefachkräften, Sanitätshäusern, Krankenkassen oder Medizinischen Diensten Informationen über Fähigkeitsstörungen, Versorgungsziele sowie Kontextfaktoren, um einen zielgerichteten Hilfsmitteleinsatz sicherzustellen und Versorgungsansprüche zu überprüfen.

Seit Dezember werden Erhebungsbögen für folgende Hilfsmittelversorgungen elektronisch zur Verfügung gestellt:
• Beatmungspflichtige Erkrankungen,
• Trachealkanülen,
• Hilfsmittel zur Behandlung chronischer Wunden,
• Sondernahrung und PEG Sonden,
Katheter und Inkontinenzhilfsmittel und
• Hilfsmittelversorgung nach Schlaganfall.

Für die Datenerhebung nach den Hilfsmittel-Richtlinien und den Anforderungen der Qualitätssicherung im Pflegebereich bietet VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 Pflegefachkräften, verordnenden Ärzten und Sanitätshäusern eine einheitliche webbasierte Funktionsplattform für die gesamte Hilfsmittelversorgung. Auf Grundlage wissenschaftlich etablierter Erhebungsbögen werden die unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen der Leistungserbringer in ein schlankes und leistungsfähiges Dokumentationssystem integriert.

„Der verordnende Arzt ist dabei fester Bestandteil des Versorgungsmanagements und somit unterstützt das Projekt bundesweite Initiativen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur besseren Versorgung in Pflegeheimen,“ erklärt Thomas Bade.

Nähere Informationen zum Projekt unter: www.versorgungsmanagement.eu

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