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Schadensersatz von Flüssiggas - Kartell für private Verbraucher?

14.01.200811:56 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Schadensersatz von Flüssiggas - Kartell für private Verbraucher?

(openPR) Das Bonner Unternehmen talionis international, das in der Vergangenheit hauptsächlich Schadensersatzforderungen von zumeist mittelständischen Unternehmen, wie zum Beispiel Druckereien ( Papierkartell) , Fensterhersteller ( Flachglaskartell ) oder Fernseh- und Videoproduktionsfirmen (Videobänderkartell) sammelte, möchte nun auch verstärkt für private Verbraucher tätig werden. Dies erfolgt zunächst im Fall eines Kartells bezüglich wettbewerbswidriger Absprachen für Lieferungen von Flüssiggas. Hierzu hatte das Bundeskartellamt im vergangenen Monat veröffentlicht, dass sich zumindest sieben große Flüssiggaskonzerne -ähnlich einem Gebietskartell- auf gegenseitigen Kundenschutz verständigt hatten. Bei den Firmen handelte es sich um die Drachen-Propangas GmbH, Friedrich Scharr KG, Progas GmbH & Co KG, Primagas GmbH, Sano-Propan GmbH und Tyczka Energie KGaA und Tyczka Totalgaz GmbH. Gegen vier weitere Unternehmen wird noch ermittelt.



Durch die erfolgten Absprachen konnten laut Behörde Preisüberhöhungen von bis zu 100% umgesetzt werden. Betroffen sind neben den Käufern von Flaschengas hauptsächlich die Abnehmer von Flüssiggas für sogenannte Kleintanks (bis 5,6to). Die Laufzeit des Kartells konnte entsprechend der Veröffentlichung des Kartellamtes mindestens mit Beginn des Jahres 1997 nachgewiesen werden. Die Aufnahme der Ermittlungen fand im Mai 2005 statt. Die Höhe der Schädigung der Verbraucher durch die Kartellanten kann auf Grund der Bußgeldbemessung auf Mehrerlösbasis in Höhe von 208 Millionen Euro angenommen werden. Den genauen Wortlaut der Veröffentlichung des BKartA finden Sie auch durch einen direkten Link auf der Internetseite www.talionis.de .

Wie gelangen nun aber die betroffenen Abnehmer in den Besitz von Schadensersatz? Seit den Neuerungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die im Juli 2005 verabschiedet wurden, kann jeder Kartellgeschädigte im Wege einer zivilrechtlichen Klage versuchen, Schadensersatz von den Kartellmitgliedern zu erlangen. Einige derartige Verfahren sind zur Zeit anhängig, bestandskräftige Entscheidungen liegen bis zum heutigen Tage aber nicht vor. Jede Schadensersatzforderung ist so natürlich mit einem gewissen Prozessrisiko verbunden.

Anders bei dem Geschäftsmodell der talionis international gmbh. Mit der Abtretung der Schadensersatzforderung an talionis übernimmt das Unternehmen aus der Nachbarschaft des Bundeskartellamtes in Bonn die mit der Geltendmachung und Durchsetzung verbunden Aufgaben. Auch das gesamte Risiko und die mit dem Gerichtsprozess verbunden Kosten übernimmt talionis international gmbh. Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der Forderung erhält es hierfür eine angemessen Erfolgsbeteiligung, den größeren Anteil der erzielten Schadensersatzsumme erhält der Geschädigte. Dessen weiterer Vorteil: Im Falle des Scheiterns dieser Bemühungen zur Erlangung von Schadensersatz kostet ihn dies keinen Cent, ein Modell also, bei dem Geschädigte eigentlich nur Gewinner sein können. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme finden Sie unter www.talionis.de .

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