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GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung im Kartellrecht - 9. Novelle des GWB

09.06.201711:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung im Kartellrecht - 9. Novelle des GWB

(openPR) Das Kartellrecht ist nicht nur für große Konzerne von Belang. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen sind davon betroffen. Verstöße gegen das Kartellrecht können hart sanktioniert werden.

Im März haben Bundestag und Bundesrat die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. Damit verbunden sind Verschärfungen im Wettbewerbsrecht und Kartellrecht, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn für die Geschädigten von Kartellabsprachen wird es dadurch leichter, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Risiko für Unternehmen, die gegen das Kartellrecht verstoßen, steigt.



Die 9. GWB-Novelle dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zum EU-Kartell-Schadensersatz. Ein Schwerpunkt der Novelle ist, dass Wettbewerbsrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Da es gerade in diesem Bereich schnell zu einer Marktkonzentration oder zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kommen kann, werden die Fusionskontrolle und die Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden gestärkt.

Ein ebenso wichtiger Punkt ist, dass Geschädigte eines Kartells einfacher Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Bei einem Kartellverstoß können die Wettbewerbshüter ein Bußgeld gegen die Kartellanten verhängen und die Geschädigten ggf. auf Schadensersatz klagen. Allerdings müssen sie beweisen, dass und in welcher Höhe ihnen ein Schaden durch das Kartell entstanden ist. Nun wird gesetzlich vermutet, dass durch den Verstoß ein Schaden entstanden ist. Diese Vermutung muss von den Kartellanten widerlegt werden. Die Beweispflicht kehrt sich damit um. Außerdem erhalten die Opfer umfassendere Rechte in Bezug auf die Vorlage relevanter Dokumente.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass nun auch die Konzern-Mutter oder ihr Rechtsnachfolger für Kartellrechtsverstöße ihrer Unternehmenstochter haftbar gemacht werden kann. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns ihrer Haftung entziehen.

Das Kartellrecht zielt aber nicht nur auf große Unternehmen ab. Auch mittelständische Unternehmen müssen verstärkt darauf achten, nicht gegen das Kartellrecht zu verstoßen. Denn dann kann es sehr teuer werden. Im Kartellrecht erfahrene Rechtanwälte können Unternehmen präventiv beraten und natürlich auch bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen unterstützen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html

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