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Schadensersatz von Flachglas - Kartell

04.01.200810:41 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Schadensersatz von Flachglas - Kartell

(openPR) Am 28.11.2007 veröffentlichte die Pressestelle der Europäischen Kommission in Brüssel die Verhängung einer Geldbuße i.H.v. 486.9 Mio € gegen ein Kartell von Flachglasproduzenten. Geahndet wurden die Unternehmen Asahi, Guardian, Pilkington und Saint Gobain, die nachweislich Ab-sprachen über Preiserhöhungen und Lieferbedingungen vorge-nommen haben.



Jetzt liegt es an den geschädigten Personen oder Unternehmen, den Ihnen zuge-fügten Schaden von den Kartelltätern zurück zu verlangen, so die Kommission auf der letzten Seite Ihrer Mitteilung. Die komplette Veröffentlichung können Sie im Internet nachlesen. Den direkten Link zur Pressestelle der Europäischen Kommission finden Sie auch unter www.talionis.de

Eine neue Form der Geltendmachung solcher Schadensersatzansprüche gegen-über Kartellen bietet seit kurzem die talionis international GmbH mit Sitz in Bonn an. Geschäftsidee von talionis ist es in diesem Falle, Schadensersatzansprüche von geschädigten Unternehmen zu bündeln. Martin Zimmermann, Projektleiter, erklärt: „Durch die Bündelung von zahlreichen Ansprüchen sind wir in der Lage, die Geltendmachung und Durchsetzung der Schadensersatzansprüche effektiver gegenüber den Kartelltätern zu gestalten.“

Vorbild ist Amerika, wo sich Sammelklagen, sog. class-actions schon seit Jahr-zehnten als probates Mittel zur Schadensersatzerlangung und Kartellab-schreckung etabliert haben. Eine ähnliche Entwicklung ist für den europäischen Markt schon jetzt vorhersehbar. Aufgrund der zu geringen, abschreckenden Wirkung durch die behördlichen Bußgelder, konnten Kartellbildungen nicht ausreichend eingedämmt werden. Politik und Wettbewerbsbehörden setzen neben immer höheren Strafen, auf private Schadensersatzforderungen, die das Risiko für die Kartellanten endlich deutlich erhöhen würden. Die gesetzlichen Grundlagen wurden in Deutschland bereits am 01.07.2005 mit der Neuerung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gelegt. Seitdem kann jeder von dem Kartell Betroffene auf Schadensersatz klagen und sich hierbei auf die Entscheidungen des Bundeskartellamtes oder der Europäischen Kommission stützen. Aufgrund nicht vorhandener Musterprozesse ist der Ausgang von solchen Schadensersatzprozessen natürlich nicht vorhersehbar.

Umso interessanter erscheint das talionis Angebot an die Geschädigten. Martin Zimmermann: „ Wir übernehmen für die Kartellopfer das komplette Prozess-risiko. Nach der Abtretung des Schadens an die talionis international, müssen wir mit der jeweiligen Buchhaltung nur noch die relevanten Lieferantenrechnungen ermitteln – das ist es! Jedes weitere Engagement in der Sache leisten wir alleine. Bei Erfolg wird die erreichte Schadensersatzsumme laut Vereinbarung ausge-zahlt, bei Misserfolg kostet das die Kartellopfer keinen Cent!“

Die Motivation für talionis ist natürlich, trotz der guten Sache, nicht karitativer Art. Tobias Manig, Geschäftsführer von talionis international: “Von der erfolgreich durchgesetzten Summe erhält talionis 40% Erfolgsprovision. Aufgrund der gesamten Vorlaufkosten und der kompletten Übernahme des erheblichen Risikos absolut angemessen.“

Wer Kontakt zu talionis international GmbH aufnehmen möchte, findet das Unternehmen im Internet unter www.talionis.de .

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