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VermögensGarantAG: Verbraucherschutzring sieht neue Chancen für geschädigte Anleger

(openPR) Erfurt, 14. Dezember 2007 - Deutscher Verbraucherschutzring e.V. hilft geschädigten Anleger der VermögensGarant AG.

Zahlreiche Anleger, die mit der Insolvenz der VermögensGarant AG (Berlin) im vergangenen Jahr um ihre sicher geglaubten und vermeintlich gut angelegten Ersparnisse gebracht wurden, können doch noch hoffen. Nachdem das Kammergericht Berlin den Vermittler einer Beteiligung auf Rückabwicklung verurteilt hat, da er seine Pflichten verletzt habe, prüfen jetzt der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS e.V.) und die für ihn tätigen Anwälte, ob noch Chancen bestehen, den finanziellen Schaden für die geschädigten Anleger zu minimieren.



Ins Visier genommen hat der DVS nicht nur die Geschäftsführung der VermögensGarant, sondern darüber hinaus auch die Wirtschaftsprüfer und die Vermittler. Alle drei Gruppen können eventuell doch noch zur Rechenschaft gezogen werden. Geschädigte Anleger haben die Möglichkeit, sich zur Wahrung ihrer Interessen der eigens gegründeten DVS-Interessengemeinschaft VermögensGarant AG anzuschließen. Sie dient dem Ziel der Koordination zur Durchsetzung der Ansprüche der Anleger und der Informationsgewinnung.

Der Geschäftsführung ist vorzuwerfen, dass sie sich in ihrem Prospekt zu den Tranchen IV und V auf eine ausländische Großbank berufen hat, die angeblich Kapitalsicherheiten erteilt habe. Diese Angabe war offensichtlich falsch: Das Bankinstitut verwahrte sich ausdrücklich dagegen, dass mit seinem Namen eine vermeintliche Sicherheit der Anlegergelder suggeriert wurde. Die VermögensGarant AG änderte daraufhin ihre Prospekte jedoch nicht. Sie beließ es bei der falschen und irreführenden Werbung, die den Anlegern der Tranchen IV und V eine sichere und renditestarke Kapitalanlage vorgaukelte. Es muss nun geprüft werden, ob die Geschäftsführung für diese offenbar wissentlich gemachten Falschangaben geradezustehen hat.

Ähnliches gilt für die Wirtschaftsprüfer, die es unterließen, die Tranchen IV und V der VermögensGarant AG so gewissenhaft zu prüfen, wie es ihre Pflicht und Schuldigkeit gewesen wäre. Statt von Schuldigkeit kann hier durchaus von Schludrigkeit gesprochen werden. Schlimmer noch: Die Wirtschaftsprüfer ermächtigten den Vorstand sogar ausdrücklich, mit ihren „Prüfergebnissen“ zur Kapitalsicherheit der investierten Gelder bei potentiellen Anlegern zu werben. Auch hier könnte ein Hebel angesetzt werden, rechtliche Konsequenzen zu ziehen.

Schließlich könnten auch, wie das Urteil des Kammergerichts signalisiert, auch die Vermittler, die das Angebot der VermögensGarant AG völlig unkritisch offeriert hatten, haftbar gemacht werden, zumal bereits lange vor der Pleite in den einschlägigen Fachzeitschriften kritische Stimmen zu der Gesellschaft laut geworden waren. Dann aber besteht möglicherweise ein Anspruch auf Schadensausgleich. Das Landgericht Berlin nämlich hat bereits angekündigt, dass es Schadenersatzforderungen gegen Vermittler durchaus positiv gegenüberstehe.

Nähere Informationen zum Deutschen Verbraucherschutzring e.V. und zur DVS-Interessengemeinschaft VermögensGarant“ sind im Internet unter www.dvs-ev.net zu bekommen.

Deutscher Verbraucherschutzring e.V.
Brühler Hohlweg 7
99094 Erfurt
Telefon 0361 22 79 42 9
E-Mail
www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) wurde im Jahr 2005 als private Verbraucherschutzvereinigung gegründet. Die Gründer gingen davon aus, dass der staatlich unterstützte Verbraucherschutz zum einen nur zum Teil die Interessen der Verbraucher abdeckt und zum anderen auf Dauer nicht mehr finanzierbar sein wird.
Der DVS e.V. ist seit gut zwei Jahren zu einer wichtigen Informationsstelle für Verbraucher und Anlaufpunkt für geschädigte Anleger geworden.

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