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Euranova-Anleger bangen

Bild: Euranova-Anleger bangen

(openPR) Erfurt, 17. April 2009. Das Angebot war, zumindest auf den ersten Blick, ebenso einleuchtend wie verlockend: Die Euranova Wohnungsbaugenossenschaft e.G. (Bielefeld) versprach ihren Anlegern, dass sie auf der einen Seite die staatliche Eigenheimförderung kassieren könnten, ohne dass sie auf der anderen Seite überhaupt zu bauen brauchten. Alles ganz legal. "Nutzen Sie dieses Geschenk vom Staat", lockte die Wohnungsbaugenossenschaft aus Bielefeld, nach der Devise: "Eigen¬heim¬zulage ohne Eigenheim, solange es die Eigenheimzulage noch gibt." Notwendig sei lediglich, dass sich die Anleger mit Summen zwischen 5 200 und 40 900 Euro an der Gesellschaft beteiligten.



Es war dies nur scheinbar ein geniales Geschäftsmodell mit 12,5 Prozent Rendite, denn inzwischen hat das Finanzamt Bielefeld die Euranova-Wohnungsbaugenossenschaft als "nicht förderungsfähig" im Sinne des Eigenheimzulagegesetzes eingestuft. Das aber hatte für die Anleger die zwangsläufige Folge, dass ihnen vom Finanzamt die Gewährung der Zulage verweigert worden ist. Und damit nicht genug: Eventuell kommen auch noch Nachforderungen des Finanzamtes hinzu. Das irritiert zwar die geprellten Anleger, nicht hingegen die Euranova: Sie pocht bislang auf die Vereinbarungen und besteht darauf, dass die Anleger die Forderungen der Euranova weiter bezahlen - auch wenn sie nun nicht mehr in den versprochenen Genuss der Eigenheimzulage kommen.

Sind die Anleger also doppelt geprellt worden? Hoffnung macht ihnen zum einen ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, wonach zumindest dann möglicherweise keine Zahlungen mehr an die Euranova zu leisten seien, wenn die betroffenen Anleger in einer der klassischen "Haustürsituationen" geworben wurden. Haustürgeschäfte nämlich könnten in einigen Fällen noch widerrufen werden. Chancen für die Anleger sind zum anderen auch dann gegeben, wenn der Kauf der Anteile mit einem Kreditgeschäft verbunden war. Hier könnten, bei mangelhafter Beratung, eventuell Ansprüche gegenüber der Kredit vergebenden Bank geltend gemacht werden.

Auf jeden Fall aber sollte in diesen Fällen anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) hat eine Arbeitsgemeinschaft "Euranova" für geschädigte Anleger eingerichtet.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net.

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Brühler Hohlweg 7
99094 Erfurt
Telefon 0361 31 96 96
Mail: E-Mail

Geschäftsstelle Jena
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 04
Fax 03641 35 35 22

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