(openPR) Mit Blick auf die bedeutsamen Rechtsfragen am Ende eines Lebens, in dem der Patient ggf. seinen letzten Willen umgesetzt wissen möchte, ist auffällig, dass sich Heerscharen von Philosophen, Ethikern und gelegentlich auch Moralisten anschicken, längst überkommene „Werte“ zu revitalisieren, die unversehens in eine ethische Zwangsbeglückung münden. Besonders dramatisch wird es allerdings, wenn behauptet wird, dass der mündige Patient egozentrisch auf seine individualethische Position beharrt, wenn und soweit er seinen Sterbewunsch in einer Patientenverfügung umgesetzt wissen möchte.
Mehr dazu in einem aktuellen Beitrag v. L. Barth >>> http://www.iqb-info.de/Patientenverfuegung_und_ethischer_Paternalismus.pdf












