(openPR) Weil viele Menschen sich Sorgen machen, dass sie durch Krankheit, Leiden und Sterben zur Last werden oder weil sie an ihrer Einsamkeit verzweifeln, treten inzwischen "Sterbehilfeorganisationen auf den Plan, die für angeblich humane Hilfe bei frei bestimmtem Selbstmord erhebliche Geldsummen einnehmen", sagte Kiechle, so die Mitteilung in der Ärzte Zeitung Online unter dem Titel "Einen Handel mit dem Tod darf es nicht geben!"
Quelle: Ärzte Zeitung Online (06.12.07) >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/default.aspx?sid=475616
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das ethische Votum der Vorsitzenden der Bioethik-Kommission Bayern wird man akzeptieren müssen, ist es doch eine Stimme unter vielen, die im Wertediskurs gehört werden möchte. Die These vom sog. „Lastdiskurs“ – mag sie auch in Einzelfällen zutreffen – greift gleichwohl wesentlich zu kurz. Den Medizinethikern scheint die volle Tragweite des Selbstbestimmungsrechts nicht bewusst sein – mehr noch, es wird als egozentrischer Individualismus qualifiziert, wenn es darum geht, dass der Patient selbstbestimmt seinen Willen in der Patientenverfügung umgesetzt wissen will. Die Patientenverfügung „sei“ nicht nur hilfreich, sondern sie ist es! Sofern der Patient mit seiner willentlichen Entscheidung zugleich auch die Vorstellung verbindet, etwa seinen Angehörigen nicht zur „Last“ fallen zu wollen, wird dies zu akzeptieren sein. Reden wir nicht einer Sozialethik das Wort, die nur in einem sehr begrenzten Rahmen Einfluss auf die individualethische Entscheidung des Patienten nehmen kann. Es ist eine individualgrundrechtliche Sichtweise anbefohlen, die einer sozialethischen Inpflichtnahme durchaus Grenzen setzt. Drohende Gefahren durch einen neu aufkommenden medizinethischen Paternalismus wird der Gesetzgeber in einer gesetzlichen Regelung zu begegnen haben, die frei von standesethischen Proklamationen, Ideologien und vermeintlich "höheren sittlichen Werten" ist.













