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Einstellungen zur aktiven und passiven Sterbehilfe

06.08.200808:43 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Einstellungen zur aktiven und passiven Sterbehilfe
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Wie nicht anders zu erwarten, steht die Mehrheit der deutschen Bevölkerung der Forderung, unheilbar schwerstkranken Menschen auf deren Wunsch hin aktiv Sterbehilfe zu gewähren, positiv gegenüber, so eine aktuelle Meldung des Instituts für Demoskopie Allensbach v. 05.08.08.



Zu fragen ist, ob diese neuerliche Umfrage mit ihrem eindeutigen Ergebnis zumindest die politisch Verantwortlichen und insbesondere auch die Ärztefunktionäre zum erneuten Nachdenken über ihren eingeschlagenen neopaternalistischen Kurs bewegt.

Oberste Richtschnur ist und bleibt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, das freilich nicht zur Fremdbestimmung etwa über die Ärzteschaft führt. Gleichwohl ist die ärztliche Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid in bestimmten Lagen eine echte Option und sofern ein Arzt oder eine Ärztin eine solche Option mit seinem/ihrem Gewissen vereinbaren kann, werden insbesondere die Ärztekammern – allen voran die Bundesärztekammer – ein solches zu akzeptieren haben.

Das ethische Sendungsbewusstsein mancher Sprecher von Ärztekammern und –verbänden in allen Ehren gehalten, aber hier handelt es sich um eine höchst individuelle Entscheidung und wie die neuerliche Umfrage zeigt, wünscht sich erkennbar auch eine Mehrheit der Bevölkerung zumindest die Option der aktiven Sterbehilfe. Es bedarf hier keiner ethischen Erziehung durch Funktionäre, sondern lediglich ein geschärfter Blick für das Wesentliche, der eben nicht mit „Last-Argumenten“ oder die unselige deutsche Vergangenheit eingetrübt wird. Auf der Suche nach einem würdevollen Tod bedürfen wir nicht eines fürsorglichen Zwangs, sondern allenfalls Respekt und Toleranz für und vor unserer Entscheidung. Wir sterben alle unseren eigenen Tod und es ist unerträglich, bei dem Ringen um eine selbstbestimmte Entscheidung mit ethischen Proklamationen konfrontiert zu werden, die nur vorübergehender Natur sind, weil es offensichtlich dem mainstream nicht ganz unbedeutender Hobbyphilosophen entspricht und hier gerne darauf verwiesen wird, dass uns im Zweifel eine „liebende Hand“ gereicht wird.

In Grenzfällen ist die aktive Sterbehilfe ein gebotener Akt der Humanität und es kann und darf nicht sein, dass das selbstbestimmte Sterben und ggf. die dazu erforderliche ärztliche Assistenz gebetsmühlenartig stigmatisiert wird und zwar mit Argumenten, die nun ganz und gar untauglich sind. Das Bekenntnis eines Hippokrates ist nicht bindend und dies mögen die Gegenwartsethiker verinnerlichen, auch wenn es schwer fällt.

Lutz Barth

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