(openPR) Anleger in Fonds der Frankonia-Gruppe wurden ursprünglich i.d.R. damit beworben, an der Entwicklung von Unternehmen teilzunehmen und zudem erhebliche steuerliche Vorteile zu erlangen. Dabei sollten die steuerlichen Vorteile durch Verlustzuweisungen erreicht werden, die sich steuerlastmindernd auswirken. Unternehmerische Gewinne sollten nach drei Jahren erzielt werden, weswegen danach in eine neue (Folge-)Gesellschaft zu investieren wäre (so genanntes Steigermodell). Die betreffenden Gesellschaften sind die Frankonia Direkt AG, Wert AG, Sachwert AG, sowie die Capital Sachwert Alliance AG & Co. KG, die Fonds Nr. 4 und 5.
Viele Anleger sind durch Kapitalanlagenberater nicht zutreffend informiert und beraten worden, und zwar indem völlig unrealistisch hohe Renditen durch Erträge zugesagt und Risikohinweise völlig ausgelassen worden sind. Daraus können gegen die Kapitalanlagenberater und betreffender Gesellschaften Schadensersatzansprüche
entstehen, die mithin auf die Rückerstattung aller insgesamt geleisteten Einlagen gerichtet sein können.
Zudem können Anleger, die in der Zeit nach dem 1. Januar 1998 derartige Verträge mit dem Versprechen ratierlicher Auszahlungen geschlossen haben, unter bestimmten Voraussetzungen ebenso die Rückerstattung aller insgesamt geleisteter Einlagen verlangen, wie in ähnlich gelagerten Angelegenheiten jüngst höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof entschieden worden ist.
Kanzlei Renner
Ralf Renner, Rechtsanwalt und Bankkaufmann
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