(openPR) Stuttgart, 16.11.2007 - Sehr zur Freude der Versicherungswirtschaft hat der Deutsche Bundestag, auf Anraten des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, bereits am 8. November 2007 die Verlängerung der Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgelt¬umwandlung über den 31. Dezember 2008 hinaus beschlossen.
Damit herrscht nunmehr nahezu Planungssicherheit für die Versicherungsbranche - die erforderliche Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz steht noch aus. Die Sozialabgabenfreiheit für Betriebsrenten wird über 2008 hinaus unbefristet verlängert. Somit sind auch in 2009 zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) umgewandelte Entgeltbestandteile bis zu einer Höhe von 4 % des Bruttogehaltes frei von Sozialversicherungsabzügen. In Kombination mit der unbefristet geltenden Steuerfreiheit (bis zum Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze) bleibt die bAV damit auch über 2008 hinaus als Altersvorsorgeinstrument attraktiv.
Ursprünglich sollte die Sozialabgabenfreiheit abgeschafft werden, da die Bundesregierung nicht auf geschätzte Mehreinnahmen für die Sozialversicherungssysteme i. H. v. 2 Milliarden Euro pro Jahr verzichten wollte. Hiervon war sie nach fortwährender Kritik der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und der Lobbyverbände am Auslaufen der Sozialversicherungsfreiheit aber abgewichen.
Durch das jetzt verabschiedete Gesetz wird zudem das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften von 30 auf 25 Jahre abgesenkt. Dies dürfte vor allem Frauen zugute kommen, da diese häufig wegen der Kindererziehung vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen ausscheiden und damit ihre Anwartschaften verlieren.
Außerdem enthält das Gesetz eine bereits seit einiger Zeit in den Medien kursierende Änderung der Riester-Förderung: Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren werden und kindergeldberechtigt sind, wird die Riester-Zulage auf 300 EUR pro Jahr erhöht.
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