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Usbekistan: Reisefreiheit für Menschenrechtsverletzer

17.10.200709:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Usbekistan: Reisefreiheit für Menschenrechtsverletzer
Zakir Almatow, damalige Innenminister (oben), und der Chef des Sicherheitsdienstes, Rustam Inojatow (unten), waren für das Massaker in Andischan im Mai 2005 verantwortlich.
Zakir Almatow, damalige Innenminister (oben), und der Chef des Sicherheitsdienstes, Rustam Inojatow (unten), waren für das Massaker in Andischan im Mai 2005 verantwortlich.

(openPR) IGFM: Lockerung der Sanktionen gegen Usbekistan – mit absurder Argumentation

Über den Inhalt und die Begründung des Beschlusses der EU-Außenminister, die Sanktionen gegenüber Usbekistan zu lockern, ist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) entsetzt. Zu den acht usbekischen Funktionären und Militärs, deren Reisebeschränkungen aufgehoben wurden, gehören der ehemalige Innenminister Zakir Almatow, der stellvertretende Innenminister Tachir Mulladzhanow und der Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsdienstes Rustam Inojatow, die vor zwei Jahren für das Massaker in Andiaschan verantwortlich waren, und Beamte, die heute noch für die Verfolgung von Oppositionellen und Menschenrechtlern verantwortlich sind. Die angeblich ermutigende Freilassung der beiden Gefangenen entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Freilassung auf Bewährung, nachdem die beiden Journalistinnen und Menschenrechtlerinnnen in einem Schauprozess Reue bekennen und ihre Kollegen in Usbekistan und im Ausland öffentlich diffamieren mussten.

„Die Außenminister sind von schlechten Beratern über den Tisch gezogen worden. Nicht anders ist zu erklären, dass ausgerechnet die Falschen belohnt worden sind und die Menschenrechtler erneut dafür herhalten müssen. Seit November 2006 versucht die EU vergeblich, mit der schrittweisen Lockerung der Sanktionen Taschkent zu bewegen. Es gab ein Treffen der usbekischen Seite mit den EU-Vertretern über Menschenrechtsfragen und zwei Konsultationen zu Ereignissen in Andischan. Aber die politischen Gefangenen bleiben weiter in Haft. Diese Entscheidung ist absurd und sollte noch einmal überdacht und gegebenenfalls auch einseitig zurückgenommen werden“ kommentiert die IGFM.

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