(openPR) Die Firma EECH hat am 08.10.2007 eine schwere Niederlage vor dem Landgericht Hamburg erlitten. In 16 Klagen wurde die EECH zur sofortigen Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen verurteilt. Nach Auskunft der Münchner Kanzlei CLLB umfasst dieses insgesamt ein Volumen von rund € 400.000,00. Es ist davon auszugehen, dass die EECH gegen die Urteile Berufung einlegen wird.
Auch die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte ist seit über einem Jahr in zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen mit der EECH involviert. Nach dem die von uns ausgesprochenen fristlosen Kündigungen der Inhaberschuldverschreibungen von Seiten der EECH anerkannt wurden, kommt es zu Zahlungsstockungen, die uns zur gerichtlichen Durchsetzung der Rückforderungsansprüche zwingen. Die Säumnis der EECH ist umso erstaunlicher, als sie den neuen eingereichten Klagen wegen der von ihr anerkannten Kündigung nichts entgegensetzen kann. Auf die Anfrage, ob es Liquiditätsprobleme gäbe, hat die EECH nicht geantwortet.
Angesichts des nun erfolgten Durchbruchs vor dem Landgericht Hamburg ist der Weg frei für alle Zeichner der Inhaberschuldverschreibungen der EECH, die in ein Konzept der EECH nicht mehr vertrauen mögen und einen vorfristigen Ausstieg verlangen.
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Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wurde im Jahr 1983 gegründet.
Heute sind wir auf dem Gebiet des Anlegerschutzes mit 18 Anwälten eine der größten Kanzleien in Deutschland. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer konsequenten Spezialisierung und Konzentration zum Schutz geschädigter Kapitalanleger, die unseriösen Initiatoren und Finanzdienstleistern zum Opfer gefallen sind und oft genug ihre gesamte Altersabsicherung dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt haben.











