(openPR) Aktuelle Zuspitzung der Krise bei der EECH AG : Verdacht der zweckwidrigen Verwendung von Anlegergeldern.
Nachdem zunächst fällige Zinsen für Anleihen nicht fristgerecht an Anleger ausgezahlt wurden besteht nun der Verdacht der zweckwidrigen Verwendung von Anlegergeldern. Bei der Solaranleihe sollen die EECH-Verantwortlichen mehr als 46 Millionen Euro eingesammelt, aber nur 3,3 Millionen für Sonnenenergie-Projekte ausgegeben haben. Bei der Anleihe „Windkraft Frankreich“ sollen von rund 15 Millionen Euro an Anlegergeld nur 2,2 Millionen in entsprechende Projekte geflossen sein.
Im Zuge der daraufhin eingeleiteten Ermittlungen wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetruges durchsuchte die Staatsanwaltschaft Hamburg am 10.10.2007 die Geschäftsräume der EECH AG und beantragte den Erlass eines Haftbefehls gegen den Vorstandschef der EECH Group AG, Tarek Ersin Yoleri. Nach Auffassung von Rechtsanwältin Karine Guilleaume de Acosta, Partnerin der Anlegerschutzkanzlei Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft in Senden I Münster, NRW, wurden die Anleger in den Verkaufsprospekten auch nicht hinreichend über Risiken, die sich aus einer Überschuldung des ganzen EECH Konzerns für die konkrete Anlage ergeben können, hingewiesen.
"Ich rate jedem Anleger der EECH AG dringend zur Einholung fachlichen Rates zu seiner Beteiligung um den Folgen einer möglichen Insolvenz gezielt entgegentreten zu können", so die aus der Göttinger Gruppe Pleite bekannte Anlegerschutzanwältin Guilleaume de Acosta.
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