(openPR) Wie die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen.
Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.
Mit 16 Urteilen vom 08.10.2007 hatte das Landgericht Hamburg die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erstmals formal gerichtlich bestätigt. Am 15.10.2007 wurde die EECH AG in 34 weiteren Urteilen zur Zahlung eines Gesamtbetrags in Höhe von € 910.000,00 verurteilt. 20 Urteile folgten nun am 29.10.2007, hier beträgt die Gesamtsumme € 284.000,00. Damit belaufen sich die bisher titulierten Forderungen gegenüber der EECH mittlerweile auf über € 1.500.000,00. Zwischenzeitlich hat sich auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet: Nachdem am 11.10.2007 Geschäftsräume der EECH AG durchsucht und Beweismittel sichergestellt worden waren, beantragte die Staatsanwaltschaft Hamburg Haftbefehl für den Vorstand der Gesellschaft, Herrn Tarek Ersin Yoleri. Diesen lehnte der Haftrichter allerdings wegen nicht bestehender Fluchtgefahr ab.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehr als 400 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung.
Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung einlassen wollte, wurde für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Derzeit sind noch über 220 Klageverfahren gegen die EECH AG vor dem LG Hamburg anhängig. Das Landgericht ließ in den mündlichen Verhandlungen klar erkennen, dass es die bereits verhandelten Klagen für begründet hält.
Im Rahmen der ersten am 21.05.2007 vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren verpflichtete sich die EECH nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts noch freiwillig zur vollständigen Rückzahlung der jeweiligen Nennbeträge. Die Anleger waren damals bereit, auf 10% ihrer Forderungen zu verzichten, sofern diese bis zum 09.07.2007 erfüllt würden. Nachdem die EECH innerhalb der gerichtlich vereinbarten Zahlfrist den Forderungen der Anleger jedoch nicht nachkam, leitete die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte umfangreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.
Erst nach erfolgter Kontensperrung im Rahmen eines durch CLLB erwirkten vorläufigen Zahlungsverbots nebst gleichzeitiger Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers überwies die EECH einen Betrag in Höhe von € 199.156,14. „Damit haben wir für unsere Mandanten 100% des Nennbetrags der jeweiligen Inhaberteilschuldverschreibungen nebst Verzugszinsen erfolgreich vollstreckt,“ erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Hätte die EECH innerhalb der gerichtlich vereinbarten Frist zum 09.07.2007 gezahlt, hätte sie sich über € 20.000,00 sparen können. Warum die EECH trotz des gerichtlichen Vergleichs nicht freiwillig zahlte, obwohl ihr nach eigenen Angaben immer ausreichend Geldmittel zur Verfügung standen, ist für uns völlig unverständlich.“
Obwohl der Vorstand der EECH AG im Rahmen einer Presseerklärung im Internet verkünden ließ, dass keine weiteren Vergleiche geschlossen würden, bot die EECH AG im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 18.09.2007 den Klägern an, im Rahmen eines Vergleichs 50% des Nennbetrags auszubezahlen, wenn die Anleger im Gegenzug auf ihre Darlehensrestforderungen aus der Inhaberteilschuldverschreibung verzichten. Die Anleger sollten also auf die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals verzichten. Und das, obwohl der Vorsitzende Richter zuvor ausführte, dass er die Klagen derzeit in vollem Umfang für begründet hält. Das Gericht kündigte für den 08.10.2007 ein entsprechendes Urteil an, sollten sich die EECH AG und ihre Anleger in der Zwischenzeit nicht einvernehmlich einigen können.
Am 08.10.2007 wurde die EECH AG dann in 16 Fällen jeweils zur vollständigen Rückzahlung der Nennbeträge verurteilt. Die EECH AG muss den Anlegern zudem die gesamten Verfahrenskosten erstatten. Mit den am 15. und 29.10.2007 ergangenen weiteren Urteilen konnte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für ihre Mandanten nun Forderungen in Höhe von insgesamt über € 1.500.000,00 erfolgreich gegenüber der EECH AG titulieren.
Die bisherigen Urteile haben die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt.
Anleger können nach Auffassung des LG Hamburgs unter bestimmten Voraussetzungen ihre Inhaberteilschuldverschreibungen vorzeitig kündigen, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron .
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.10.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Ansprechpartner Horst Roosen
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.








