(openPR) Pressemitteilung Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Datum: 05.10.2007
Bremen: Tierschutz-Verbandsklage tritt bereits in Kraft
Nachdem das im September vom Bremer Landtag* beschlossene Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen heute im Gesetzesblatt veröffentlicht wurde, tritt es morgen bereits in Kraft. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte würdigt Bremen als „vorbildlich“, da es als erstes Bundesland eine klaffende Lücke im Tierschutzrecht schließe und damit das Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes ernst nehme. Dies werde noch untermauert, indem Bremen zudem eine Bundesratsinitiative zur Einführung des Klagerechts auf Bundesebene starte.
„Auch Tiere brauchen einen Anwalt, der für sie vor Gericht eintreten kann, wenn ihre Rechte – wie leider allzu oft – mit Füßen getreten werden. Wir kämpfen seit Jahren für die Tierschutz-Verbandsklage und freuen uns sehr, dass Bremen als kleinstes Bundesland diesen Schritt gegangen ist und dadurch Großes geleistet hat“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Der Verband moniert, dass fünf Jahre nachdem der Tierschutz durch das Grundgesetz gestärkt wurde, niemand Missstände bisher stellvertretend für die Tiere einklagen kann. Denn in unserem Rechtssystem ist nur klagebefugt, wer in seinen eigenen Rechten betroffen ist. Ausnahmen lässt nur die Verbandsklage zu, die z. B. im Naturschutzrecht, Behindertenrecht und Verbraucherschutzrecht zugelassen ist.
In Bremen können nun mit dem Verbandsklagerecht in Bremen tätige Tierschutzorganisationen vor den Gerichten des Landes klagen, um z. B. behördliche Entscheidungen im Nachhinein überprüfen zu lassen. Kommt das Gericht zu der Feststellung, dass geltendes Tierschutzrecht missachtet wurde, muss dies – zugunsten der Tiere – bei zukünftigen Entscheidungen Beachtung finden.
* Bremer Landtag = Bremische Bürgerschaft
Informationen: www.verbandsklage.tierrechte.de
