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Saarland: Jamaika-Koalition für Tierschutz-Verbandsklage

12.10.200917:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt die Ergebnisse der Sondierungsgespräche zum Tierschutz, die Bündnis90/Die Grünen Saar mit den Landesparteien von CDU und FDP hinsichtlich der Koalitionsvereinbarungen erzielten. Die bereits von CDU-Chef und Ministerpräsident Peter Müller sowie dem FDP-Landesvorsitzenden Christoph Hartmann unterzeichneten Vereinbarungen sehen die Einführung der Tierschutz-Verbandslage im Saarland vor.

„CDU und FDP haben sich bisher durchgängig auf Bundes- und Länderebene aus politischen Gründen gegen die Tierschutz-Verbandsklage ausgesprochen. Das Verhandlungsergebnis von Bündnis90/Die Grünen Saar schafft jetzt völlig neue Verhältnisse, denn die Landesparteien von CDU und FDP befürworten erstmals das Klagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen. Damit wird ein neuer Maßstab gesetzt, den wir als Stellgröße bei CDU und FDP im Bereich Tierschutz auf Bundes- und Länderebene festsetzen“, sagt Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Die Tierschutz-Verbandsklage kann auf Bundes- und Landesebene gewährt werden. Bisher hat das rot-grün regierte Bremen als erstes Bundesland 2007 dieses Klagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen eingeführt. Das Verbandsklagerecht ist aber kein Novum, im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht hat es sich bereits bewährt.

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hält die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für dringend erforderlich, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften durch seriöse Tierschutzverbände gerichtlich überprüfen lassen zu können. Bisher können Verbände – sozusagen als Anwalt der Tiere – bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Hingegen können Tiernutzer wie z. B. industrielle Tiermäster für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen.

Informationen Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de

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