(openPR) Das Landgericht Berlin hat den ehemaligen Vorstand der VermögensGarant und ein ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates zum Schadensersatz verurteilt. Zuvor war bereits gegen ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrates ein Versäumnisurteil ergangen.
In seiner Entscheidung hat das Landgericht zahlreiche Fehler im Verkaufsprospekt der VermögensGarant zu den Inhaberteilschuldverschreibungen VG IV und V festgestellt. Insbesondere wird die unzureichende Darstellung der vorhandenen Risiken als wesentlicher Fehler durch das Gericht gerügt. Unabhängig von der Tatsache, dass die angebliche Kapitalgarantie nicht bestand, stellt das Gericht fest, dass der Prospekt irreführend ist, da er dem jeweiligen Anleger suggeriere, sein persönliches Risiko beschränke sich auf das Insolvenzrisiko des im Prospekt genannten internationalen Kreditinstituts. Neben diesem Fehler enthielt der Prospekt falsche Angaben zu den Beteiligungen der VermögensGarant.
In seiner Entscheidung hat das Gericht keinen Zweifel daran gelassen, dass auch der Aufsichtsrat grundsätzlich für die Prospektangaben haftet.
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