(openPR) BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten Prospekthaftungsurteil gegen ehemaligen Vorstand Thomas Dehne. Eine Mandantin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte eine Inhaberteilschuldverschreibung (VG VermögensGarant IV) der VG Vermögensgarant AG gezeichnet. In den Prospekten warb die VG VermögensGarant AG mit einer Kapitalabsicherung von 100 % des Nennwertes zum Laufzeitende durch eine Depotbank (Rating Moody´s Aa 3).
Als Depotbank wurde im Verkaufsprospekt die Credit Suisse Private Banking genannt. Tatsächlich kam eine derartige Anlage bei der Credit Suisse nicht wie prospektiert zur Durchführung. Der damalige Vorstand der VG VermögensGarant AG Herr Dehne musste sogar eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, dass von Seiten der VG VermögensGarant AG nicht weiter mit der Credit Suisse geworben wird.
Dennoch wurde der Klägerin kein entsprechend korrigierter Verkaufsprospekt vorgelegt. Die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrete Anlegerin machte demgemäß Ansprüche aus Prospekthaftung geltend. Der damalige Vorstand der Beklagten Herr Thomas Dehne wurde nunmehr vom Landgericht München I (Az.: 30 O 12855/06) verurteilt der Klägerin Schadensersatz in Höhe ihres Investitionsbetrages zu leisten.
Das Gericht führte in seinen Urteilsgründen aus, der mögliche Ausfall der Credit Suisse als Depotbank hätte zu einer Prospektaktualisierung führen müssen. Alternativ hätte es anderer Maßnahmen bedurft, um sicherzustellen, dass sich Anleger nicht auf Grund eines inhaltlich veralteten Prospekts zu einer Anlage bei der VG VermögensGatant AG entschieden. Eine Veröffentlichung bzw. die Schaltung einer Anzeige im Bundesanzeiger reiche hierfür nicht aus, so dass Gericht weiter.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz, der die Anlegerin vor dem Landgericht München I für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrat, rät allen Anlegern die in Inhaberteilschuldverschreibungen der VGVermögensgarant AG investiert haben, Schadenersatzansprüche wegen Prospekthaftung, aber auch wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen. Dies auch deshalb, weil sich das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VG VermögensGarant AG noch in die Länge zieht und dessen Ende genauso wenig absehbar ist wie die Höhe der letztlich dem Anleger zufließenden Quote.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vermögens Garant AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.











