(openPR) Das Landgericht München I hat Herrn Thomas Dehne, den ehemaligen Vorstand der VG VermögensGarant AG erneut zum Schadenersatz verurteilt.
Eine von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anlegerin hatte im April 2005 den Zeichnungsschein für eine 8,25 % Inhaberteilschuldverschreibung der VG VermögensGarant AG unterzeichnet. Im Prospekt der VG VermögensGarant AG wird mit einer abgesicherten Anlage und der Depotbank Credit Suisse Private Banking geworben.
Das Gericht hielt in seinem Urteil vom 20.09.2007 (Az.: 29 O 12854/06) fest, dass die Darstellung der Credit Suisse als maßgebliche Depotbank weder im Zeitpunkt der Prospekterstellung noch im Zeitpunkt der Zeichnung zutreffend war. Dies insbesondere deshalb, weil keine bindenden Verträge mit der Credit Suisse vorlagen. Der damalige Vorstand der VG VermögensGarant AG Herr Dehne musste sogar eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, dass von Seiten der VG VermögensGarant AG nicht weiter mit der Credit Suisse geworben wird.
Dennoch wurde der Klägerin kein entsprechend aktualisierter Verkaufsprospekt vorgelegt. Auch auf andere Weise wurde sie nicht über diese bedeutende Tatsache in Kenntnis gesetzt. Die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrete Anlegerin machte demgemäß Ansprüche aus Prospekthaftung geltend. Der damalige Vorstand der Beklagten Herr Thomas Dehne wurde nunmehr vom Landgericht München I verurteilt, der Klägerin Schadensersatz in Höhe ihres Investitionsbetrages zzgl. entgangenem Gewinn zu leisten.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der die Anlegerin vor dem Landgericht München I vertrat, rät allen Anlegern die in Inhaberteilschuldverschreibungen der VGVermögensgarant AG investiert haben, Schadenersatzansprüche wegen Prospekthaftung, aber auch wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen. Dies vor allem deshalb, weil Prospekthaftungsansprüche spätestens nach drei Jahren verjähren.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vermögens Garant AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.10.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.