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VG VermögensGarant AG – OLG München bestätigt Verurteilung des ehemaligen Vorstands zu Schadensersatz

(openPR) München, 24.10.2007 – Das Oberlandesgericht München hat die Verurteilung des ehemaligen Vorstandes Thomas Dehne der insolventen VG VermögensGarant AG durch das Landgericht München I bestätigt. Die Berufung, die Dehne gegen das im Mai ergangene Urteil (14.5.2007; Aktenzeichen 30 O 12855/06) eingelegt hatte, wurde nun vom Oberlandesgericht zurückgewiesen. Damit muss er der Klägerin vollumfänglichen Schadensersatz leisten.

Die Anleger waren durch fehlerhafte Informationen im Verkaufsprospekt für eine Inhaberteilschuldverschreibung getäuscht worden. Auch nach entsprechenden Hinweisen hatte die VG VermögensGarant AG den Verkaufsprospekt nicht aktualisiert und weiter mit falschen Versprechungen geworben. So konnte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte München für ihre Mandantin Ansprüche aus Prospekthaftung durchsetzen.

Da Prospekthaftungsansprüche aber nach maximal drei Jahren verjähren, empfiehlt Rechtsanwalt Alexander Kainz von CLLB Rechtsanwälte allen Anlegern, die ebenfalls Inhaberteilschuldverschreibungen der VG VermögensGarant AG erworben haben, sich möglichst schnell beraten zu lassen. In vielen Fällen zahlt sich nämlich nicht nur eine Klage auf Prospekthaftung, sondern auch wegen fehlerhafter Anlageberatung aus.

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